Strenge Vorschriften

Wie ein Hörgerät beim Versand zum Gefahrengut wird

Oberösterreich
14.06.2020 16:00
Muss Johann Klein vom Optik und Akustik-Fachgeschäft Bauer in Scharnstein ein Hörgerät verschicken, muss er es als Gefahrengut deklarieren. Das ist Gesetz. Die Lithium-Batterie könnte explodieren, heißt es in der Vorschrift. „Das ist doch absurde Theorie. Schließlich tragen die Menschen das Gerät im Ohr.“

Um das Gefahrengut im Ohr macht sich der Gesetzgeber weniger Sorgen. Dafür wird beim Versand – übrigens auch von Handys mit Lithium-Batterie – ganz genau vorgegangen, wie Johann Klein nun durch einen vergessenen Gefahrengut-Aufkleber erfahren musste.

Sticker fehlte
„Das Packerl sollte mit einem privaten Zustelldienst zur Reparatur nach Deutschland geschickt werden. Leider wurde der Gefahrengut-Sticker vergessen. Ich sollte 57 Kilometer von Scharnstein nach Hörsching fahren, um den Aufkleber anzubringen. Ein Mitarbeiter des Lieferdienstes darf die Sendung nämlich nicht verändern, also auch keinen Sticker anbringen.

Keine Rücksendung
Auch eine Rücksendung des Paketes ohne Sticker ist, laut Vorgabe der Austrocontrol, verboten.“ „Die Sendung kann entweder von der Station abgeholt oder vernichtet werden“, teilte der Lieferdienst mit.

Hausverstand
Für Johann Klein ist die Verordnung von Austrocontrol nicht nachvollziehbar: „Das ist eine sehr theoretische Gefahr. Da müsste man schon mit Hausverstand vorgehen.“

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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