Hinhalte-Taktik

Corona-Rückerstattungen: Fluglinien zieren sich

Salzburg
13.06.2020 12:00

Rechtlich ist klar: Fluglinien müssen Passagiere für Corona-bedingt annullierte Flüge entschädigen. Viele Airlines spielen auf Zeit und bieten stattdessen oft Gutscheine an. Bei den Salzburger Konsumentenschützern bleiben die Telefone daher nicht still. Der Rat von Experten: „Man muss weiter lästig bleiben.“

Vertröstungen, keine Antworten auf Emails, Gutscheine statt Entschädigungszahlungen: Viele Fluglinien weigern sich weiterhin standhaft die Tickets für die im Zuge der Coronakrise ausgefallenen Flüge zurückzuerstatten. Rechtlich ist es eine klare Sache: Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Passagiere ihren Ticketpreis zurückbekommen, wenn die Airline einen Flug stornieren muss.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kümmert sich um derartige Rechtsstreitigkeiten. Im Zuge der Coronakrise reichte sie 877 Schlichtungsanträge im Namen von enttäuschten Passagieren ein. Die meisten Anträge betreffen die Austrian Airlines sowie Laudamotion.

Bei der Salzburger Arbeiterkammer gehen täglich mehrere Anrufe betreffend Entschädigungszahlungen ein. „Die Airlines spielen auf Zeit. Man muss lästig bleiben. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden“, so Experte Thomas Flöckner. 

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