Amerikaner verurteilt

Adoptivtochter mehrmals missbraucht: 10 Jahre Haft

Wien
09.06.2020 16:02

Zehn Jahre Haft setzte es am Dienstag am Wiener Straflandesgericht für einen vermögenden Amerikaner, der seine Adoptivtochter mehrmals sexuell missbraucht hatte. Der 58-Jährige beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem 58-jährigen Familienvater wurde vorgeworfen, sich in den Jahren 2013 und 2014 am damals neunjährigen Kind mehrmals wöchentlich vergangen zu haben. Der Mann wies jegliche Schuld von sich, er sah hinter den Anschuldigungen die Rache seiner Ex-Frau aufgrund der bevorstehenden Trennung. Diesen Ausführungen glaubte das Gericht nicht. Das Mädchen habe bei seiner Einvernahme einen „überzeugenden Eindruck“ hinterlassen, sagte Schöffengerichtsvorsitzende Martina Hahn in ihrer Urteilsbegründung. „Das hat nicht einstudiert gewirkt.“

Das Paar hatte sich im Jahr 2004 kennengelernt, als der Amerikaner der Frau einen Job in Ungarn verschaffte. Der gebürtige Russe, der es mit Immobiliengeschäften zu stattlichem Reichtum gebracht hatte, stellte die Frau in seinem in den USA und Europa weitverzweigten Unternehmen an. Eine Wohnung in New York, ein Haus in Miami und europäische Immobilien im Wert von insgesamt 15 Millionen US-Dollar (an die 13,5 Millionen Euro) sollen laut Angaben des Angeklagten in seinem Besitz sein.

Mädchen direkt nach Geburt adoptiert
Als die beiden eine Beziehung eingingen, war die Frau allerdings schwanger von einem anderen Mann. Nach der Geburt adoptierte der 58-Jährige das Mädchen. Im Laufe der Jahre wurden zwei weitere Kinder geboren. Die Familie übersiedelte nach Wien, der Amerikaner pendelte daraufhin mehrfach zwischen den USA und Österreich hin und her.

Geschlechtskrankheit festgestellt
2014 - als es in der Ehe bereits kriselte - klagte die Erstgeborene über Schmerzen im Intimbereich. Eine Hautärztin stellte bei der mittlerweile Zehnjährigen eine Geschlechtskrankheit fest. Die Mutter fiel aus allen Wolken, als das Kind dann von den Übergriffen des Adoptivvaters erzählte, und erstattete Anzeige. Laut Staatsanwalt war der Missbrauch „lange, furchtbar und in vielen Angriffen“. Der 58-Jährige habe laut Ankläger stets gewartet, bis er mit dem Kind alleine zu Hause war bzw. bis alle anderen geschlafen hätten.

Der Beschuldigte erfuhr in seiner Heimat von der Anzeige der Frau und kehrte daraufhin - aus Angst, festgenommen zu werden - nicht mehr nach Österreich zurück. Im September 2019 wurde der Amerikaner in seinem Haus in Miami verhaftet und im Dezember 2019 nach Österreich ausgeliefert.

„Sie ist ein Werkzeug in den Händen ihrer Mutter“
Der Mann machte die Mutter des Kindes - die mittlerweile von ihm geschiedene Frau - dafür verantwortlich, dass das Mädchen solche Aussagen mache. „Sie ist ein Werkzeug in den Händen ihrer Mutter“, meinte der Angeklagte beim Prozessauftakt im Jänner. Seine Ex-Frau habe einen Tag vor der Anzeige auch Firmengelder auf die Seite geschafft, um ihm zu schaden. „Das Motiv der Anzeige ist Geld.“

Der Angeklagte legte am ersten Prozesstag durch seinen Verteidiger das Untersuchungsergebnis eines US-Arztes vor. Als er von den Anschuldigungen hörte, sei er sofort in die Praxis eines renommierten Professors in Manhattan gegangen und habe sich untersuchen lassen. Der Mediziner sei zu dem Schluss gekommen, dass er die Geschlechtskrankheit nicht habe.

Ein vom Gericht beauftragter Hautarzt sagte allerdings am Dienstag, dass ein PCR-Test, der für den Nachweis dieser Geschlechtskrankheit notwendig wäre, damals in New York nicht gemacht wurde. Dass sich die Viren bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen haben könnten, schloss der Sachverständige aus. Die Viren wurden nun beim Angeklagten nicht mehr festgestellt. Der Hautarzt berichtete von Studien, wo Tests von Infizierten nach Jahren negativ waren.

5000 Euro Schmerzensgeld
Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Wenn er rechtskräftig wird, muss der 58-Jährige seiner Adoptivtochter 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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