Die vierspurige Alpenstraße ist eine der meist befahrenen Straßen der Stadt. Immer wieder wird sie auch von Fußgängern überquert.
Dies tat auch eine Pensionistin (79) am 31. Mai 2017. Gegen 16 Uhr war die Frau nahe des Zentrums Herrnau aus dem Bus ausgestiegen und wollte die fast 14 Meter breite Fahrbahn queren – „mit zügigem Gehtempo und ohne Innehalten“, geht aus der Gerichtsentscheidung hervor. Auf der letzten der vier Fahrspuren passierte der Unfall: Ein Mopedlenker, der mit Tempo 40 unterwegs war, prallte mit der Frau zusammen, stürzte und verletzte sich leicht.
Beide schoben sich gegenseitig Schuld zu
Er reichte Klage ein, forderte 27.000 Euro Schadenersatz und eine Haftungsfestellung für Spät- und Dauerfolgen. Grund: Die Passantin sei schuld, da sie die nötige Sorgfalt und Umsicht vermissen ließ. Deshalb konnte er nicht mehr rechtzeitig reagieren. Die beklagte Seniorin hielt dagegen: Der Lenker habe sozusagen auch nicht geschaut. Das Landesgericht wies die Klage ab, sah die Schuld auch mehr beim Lenker. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf.
Nun bestätigte der Oberste Gerichtshof: „Beide Verkehrsteilnehmer haben es in gleich krasser Weise an der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die den Unfall jeweils leicht verhindern hätte können, fehlen lassen.“
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