Trio verurteilt

Wegen Zigarette: Mann mit Eisenstange verletzt

Tirol
06.06.2020 08:00

„Regeln sind da, um gebrochen zu werden!“ So lautet offenbar das Motto von drei Jugendlichen, die - trotz ihres jungen Alters - schon einiges auf dem Kerbholz haben. Trotz Corona-Ausgangssperre trafen sie sich in der Innsbrucker Sillschlucht. Und weil Passanten keine Zigarette hergaben, griff das Trio zu Eisenstangen ...

Nur dank eines hervorragenden „Platzmanagements“ der Richterin konnte am Freitag im Verhandlungssaal 204 des Innsbrucker Landesgerichtes der coronabedingte Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es wurde eng! Denn auf der Anklagebank mussten – gefolgt von ihren Anwälten, Bewährungshelfern, Vätern und etlichen Justizwache-Beamten – drei blutjunge Männer Platz nehmen, die zum Teil schon mehrmals Bekanntschaft mit dem „Ziegelstadl“ gemacht haben.

Trotz Ausgangssperre in Sillschlucht getroffen
Die zwei Einheimischen (16, 15) und ein 16-Jähriger aus Kamerun pfiffen Mitte April auf einen Sicherheitsabstand. Trotz Verbot trafen sie sich in der Sillschlucht, tranken Alkohol und warfen Tabletten in sich hinein.

Nach Wortgefecht Schlag auf Hinterkopf
Von einem 27-jährigen Iraner, der sich mit einem Freund mitten in der Nacht auf dem Weg nach Hause befand, wollte einer der drei eine Zigarette erbetteln. „Er war aber unfreundlich und wir gaben ihm keine“, erklärte der Begleiter des 27-Jährigen vor Gericht. Es kam zum Wortgefecht. Kurz darauf sollen sich die drei Jugendlichen Eisenstangen geschnappt und damit auf das spätere Opfer losgegangen sein. „Ich bekam einen Schlag auf den Hinterkopf. Es muss der Dunkelhäutige gewesen sein, weil der hinter mir stand“, meint der Iraner.

16-jähriger Tiroler nahm Schuld auf sich
„Stimmt nicht! Ich habe zugeschlagen. Ich habe schwarz gesehen, weil er meinen Freund beleidigt hatte“, nahm der 16-jährige Tiroler die Schuld auf sich. Dies nützte den beiden anderen aber wenig. „Alle drei haben die Verletzungen, die zum Glück nicht sehr gravierend waren, zu verantworten“, erklärte die Richterin.

Urteile noch nicht rechtskräftig
Über den Kameruner, der erst am Donnerstag in einem anderen Verfahren rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, wurde eine Zusatzstrafe von sechs Monaten verhängt. Sein 16-jähriger Kumpel wurde zu zehn Monaten verurteilt. Zudem wurde eine bedingte Entlassung widerrufen. Und der 15-Jährige bekam neun Monate aufgebrummt und muss vier Monate aus einer früheren Verurteilung absitzen. Nicht rechtskräftig.

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