Wullowitz-Bluttaten

Doppelmord-Prozess: Lebenslange Haft für Jamal A.

Oberösterreich
05.06.2020 17:52

Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Nach zwei Verhandlungstagen ist Freitagabend in Linz der Afghane Jamal A. wegen zweifachen Mordes und schweren Raubes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 33-Jährige soll im Oktober 2019 in Wullowitz einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern erstochen haben. Der Angeklagte, der zwar mehrfach reumütig gestanden hatte, wollte als „zweite Chance“ einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 14. Oktober soll der Asylwerber auf einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) zweimal eingestochen haben. Dann flüchtete er mit einem Fahrrad. Kurz darauf habe er bei einem nahegelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen getötet, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Wagen kam er bis Linz, wo er festgenommen wurde. Der Rot-Kreuz-Mitarbeiter erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen.

„Mach keinen Blödsinn“
Immer wieder hatte sich der Angeklagte in den beiden Verhandlungstagen entschuldigt und gemeint, dass es ihm leidtue. Es sei einfach so passiert, meinte er. Er habe sich „tief verletzt“ vom „Verhalten des Flüchtlingsbetreuerers“ gefühlt. Wegen einer Diensteinteilung im Altstoffsammelzentrum hatte dieser am 14. Oktober den Afghanen kontaktiert. Es kam offenbar zum Disput. Daraufhin sei der Angeklagte derart wütend geworden, dass er den Betreuer nachmittags im Wohnheim aufsuchte. Warum er dazu ein Messer mitgenommen habe, konnte er der Staatsanwältin nicht erklären. Ohne ein Wort zu reden ging er geradewegs auf den 32-jährigen zu und stach „mit voller Wucht“ zweimal in dessen Brust. Ein Asylwerber, der eingreifen wollte, rief noch „mach keinen Blödsinn“, wie er im Zeugenstand sagte.

Vier Tage später wurde das Opfer für hirntot erklärt. In einer Notoperation kam es wegen des hohen Blutverlusts zum Herzstillstand, worauf das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wurde, führte Gerichtsmediziner Christian Matzenauer aus. Der junge Mann habe von vornherein aufgrund der Verletzungen nur eine „äußerst geringe Überlebenschance“ gehabt.

Staatsanwältin: „Noch keinen Mord von derartiger Brutalität verhandelt“
In ihrer 15-jährigen Berufstätigkeit habe sie noch keinen Mord von „derartiger Brutalität“ verhandelt, meinte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte sei „durch nichts und niemanden abzuhalten“ gewesen, den „netten und hilfsbereiten“ Flüchtlingsbetreuer „absichtlich“ mit zwei Messerstichen zu töten. Der anschließend niedergestochene Altbauer sei „einfach am falschen Tag am falschen Ort“ gewesen, stellte sie fest. Nachdem der 63-Jährige dem Afghanen sein Auto nicht herausgeben wollte, sondern ihn anschrie, habe dieser fünfmal zugestochen, bis „das Opfer ruhig war“. Die Überlebenswahrscheinlichkeit für den Bauern war laut Matzenauer „gleich null“.

Verteidiger sprach von einem "psychisch Kranken
Der Verteidiger versuchte seinen Mandanten nicht als kaltblütig darzustellen, sondern sprach von einem psychisch Kranken, der mit seiner Wut nicht umzugehen weiß. Dabei stützte er sich vor allem auf das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner, das dem Beschuldigten zwei Gesichter attestierte. Mit der wahnhaften Seite hätten die Taten aber nichts zu tun, unterstrich sie. Der 33-Jährige halte sich für einen „Auserwählten Gottes“ mit „absolutem Wissen“. Wegen seines Wahns sei der Mann aber nicht gefährlich. So stehe seine „Geisteskrankheit nicht in Bezug zum Delikt, was eher selten ist“, stellte Kastner klar.

Entscheidend sei sein Auftreten im Alltag. Er wisse selber von sich, dass er jähzornig ist, und habe Maßnahmen zum Gegensteuern entwickelt, berichtete die Expertin. Weil er sich jedoch seit längerem von dem Rot-Kreuz-Mitarbeiter „benachteiligt“, „gekränkt“ und „herabgesetzt“ gefühlt habe, sei er derart in Rage geraten. Kastner bescheinigte ihm dennoch Zurechnungsfähigkeit.

Trauerschmerzensgeld zugesprochen
Das Gericht begründete die verhängte Höchststrafe mit den „sehr brutalen“ Verbrechen, die der Angeklagte „kaltblütig“ begangen habe. Den Familienangehörigen der Opfer, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, wurde Trauerschmerzensgeld zwischen 5000 und 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch gegen die Ansprüche der Privatbeteiligten wolle er berufen.

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