Keine Einweisung!

Mann in Donaukanal gestoßen: Keine Einweisung!

Wien
05.06.2020 06:01

„Ich bin um mein Leben geschwommen“, sagt jener Mann, der im Vorjahr in den Wiener Donaukanal stürzte: Ein Wiener (32) hatte ihn laut Anklage ins Wasser gestoßen - und nicht wieder herausgelassen: „Er hatte so einen Ausdruck, dass er mich töten will.“ Der Mann leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Eingewiesen wird der Wiener vorerst aber nicht ...

Dabei war der Religionslehrer, der zuletzt als Kellner gearbeitet hatte, bis zum Vorjahr nicht aufgefallen. Dann mehrten sich die Vorfälle: So würgte er etwa einmal seine Schwester, schlug einen Mann und stand plötzlich nach Jahren bei einer Ex-Freundin vor der Tür und brabbelte wirres Zeug von Abhörgeräten.

Geschlagen und über Kaimauer gedrängt
Am 10. September 2019 kam es dann zum Vorfall auf dem Treppelweg. Der Wiener hatte dort einen Joint geraucht. Als der Slowake vorbeiging, schlug er diesen, drängte ihn laut Anklage über die Kaimauer - und das ohne zu wissen, ob er schwimmen könne, wie tief das Wasser dort sei oder ob es Beton-Vorsprünge gebe. „Drei Meter fiel das Opfer, bevor es im Wasser aufschlug“, so die Staatsanwältin.

Als das Opfer sich über eine Leiter aus dem 14 Grad kalten Wasser retten wollte, stand der Wiener oben, sodass sich der Mann lange nicht heraustraute. Eine Zeugin alarmierte die Polizei: Der erklärte er, das sei „lustig“ gewesen und dass er „über die Sterne“ mit seiner Freundin kommuniziere.

Angeklagter: Opfer „von selbst hineingefallen“
Jetzt behauptet der 32-Jährige, das Opfer sei „von selbst hineingefallen“, weil es nach dem Schlag „herumgetorkelt“ sei. Und zugeschlagen habe er, weil der Slowake angedeutet habe, dass er ein Drogendealer sei.

Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Laut Gutachten ist der Wiener schizophren und unbehandelt gefährlich, weshalb die Einweisung beantragt wurde. Doch die Geschworenen erkannten hier keine Anlasstat, die nötig gewesen wäre, um ihn einzuweisen. Die Geschworenen verneinten auch die Frage nach versuchtem Mord sowie jene nach absichtlicher schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft berief sofort.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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