Für Ärger sorgte die Post bei einer Leserin. Eine für die Wienerin bei der Post hinterlegten Sendung wurde noch vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückgeschickt worden. Doch für entstandene Folgekosten könne man nicht aufkommen, erklärte das Unternehmen …
Für eine geplante New-York-Reise hatte Uta M. aus Wien Metro-Karten mit vorheriger Zusendung bestellt. Diese sollten bis 2. April bei der Post zur Abholung aufbewahrt werden. Da die Leserin Corona-bedingt an ihrem Zweitwohnsitz in Niederösterreich war, reiste sie am 26. März mit Auto und Zug extra nach Wien. Doch in der Post-Filiale wurde ihr offenbart, dass die Sendung bereits retourniert worden sei. „Zuerst erklärte man, wegen Corona sei die Aufbewahrungszeit kürzer. Dem habe ich widersprochen, da der Mitarbeiter gesagt hat, der Kollege habe sich geirrt“, so die Leserin verärgert. Daraufhin bot die Post einen 10-€-Gutschein, den Frau M. ablehnte. „Meine Kosten für die extra Fahrt sind dadurch nicht gedeckt.“
Die Österreichische Post bedauerte den Vorfall und wiederholte das Gutschein-Angebot. Folgekosten könne man aber nicht ersetzen. Gut, Fehler können passieren, nur könnte man sie zumindest angemessen wiedergutmachen - oder?
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