Novelle für August

Neues Buschenschankgesetz geht in Begutachtung

Kärnten
04.06.2020 12:05

Das neue Buschenschankgesetz geht heute in Begutachtung und soll noch im August in Kraft treten.  Kärnten hat im Vergleich zu anderen Bundesländern derzeit ein sehr strenges Buschenschankgesetz. Seit Monaten arbeitet die Kärntner Landesregierung daher intensiv an einer Novelle, um Vereinfachungen für die Betriebe zu ermöglichen. 

Die Corona-Krise hat die Situation nun nochmals verschärft. Deshalb wird der Gesetzesentwurf laut Agrarreferent Landesrat Martin Gruber bereits heute, Donnerstag, in Begutachtung geschickt, „damit wir noch für die heurige Buschenschanksaison Erleichterungen umsetzen können.“ Da die Buschenschankbetriebe wie auch die Gastronomie erst später aufsperren konnten, befürchten viele, dass sie aufgrund der geltenden Sperrfrist heuer mitten in der Hochsaison schließen müssen. Laut derzeitigem Gesetz muss der Betrieb nach zwölf Wochen für zehn Tage unterbrochen werden. Diese Sperrfrist soll nun fallen.

„Die Ausschanktage sollen flexibel gesetzt werden können, so lange sie sich innerhalb des Rahmens von insgesamt 200 Tagen pro Jahr bewegen“, informierte Gruber. Auch der Zukauf bäuerlicher Produkte aus der Region soll mit der Novelle erlaubt werden. „Von den Bauern wird heutzutage immer mehr Spezialisierung verlangt, um am Markt bestehen zu können. Als Buschenschank sollen sie dann doch wieder alles aus eigener Produktion anbieten. Das passt nicht zusammen und ist realitätsfremd“, sagte der Agrarreferent. Deshalb soll der Zukauf bei anderen Kärntner Produzenten unter strengen Auflagen erlaubt werden, sodass der typische, bäuerliche Charakter bewahrt bleibt. Von wem die Produkte zugekauft werden, soll in der Speisekarte ausgewiesen werden.

„Damit wollen wir auch gegenüber den Gästen größtmögliche Transparenz bei der Herkunft erreichen“, betonte Gruber. Der Gesetzesentwurf soll nach Ende der Begutachtung noch im Juli im Landtag beschlossen werden und bereits im August in Kraft treten, „sodass kein Kärntner Buschenschankbetrieb heuer in der Hochsaison schließen muss“, betonte Gruber. Auch für die allgemeine Gastronomie wolle man Deregulierungen erreichen, so Gruber. Nicht alles lasse sich aber landesgesetzlich regeln. Deshalb arbeite die Landesregierung auch an Vorschlägen für Maßnahmen, die auf Bundesebene gesetzt werden müssen, um Erleichterungen für die Gastronomie umzusetzen, beispielsweise in der Gewerbeordnung.

 Kärntner Krone
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