3,5 Jahre Haft

Telefon-Betrüger zog Seniorinnen trickreich ab

Salzburg
04.06.2020 11:47

Ein Pole (37) wandert jetzt für dreieinhalb Jahre in das Gefängnis. Der einschlägig Vorbestrafte, der bereits in Deutschland rund drei Jahre hinter Gittern verbrachte, ist nun im Landesgericht Salzburg des gewerbsmäßigen schweren Betrugs für schuldig erklärt worden. Beim Prozess hatte er gestanden, älteren und betagten Frauen Geld abgenommen zu haben. Laut Anklage geht es um mehr als 300.000 Euro Schaden - rund 100.000 Euro blieben beim Versuch. 

Die Betrüger haben „ältere und betagte Personen trickreich in ein Gespräch verwickelt“, dabei sich zeitweise als Polizist ausgegeben und den Opfern mit dem Kautions- bzw. dem Neffen-Trick versucht, Geld abzugreifen, erläutert Staatsanwalt Christoph Rother. Beispielsweise gaukelten sie den Opfern vor, dass nahe Angehörige in einen Unfall verwickelt wären und verlangten Kautionszahlungen, um Haft abzuwenden. Einige der insgesamt sechs Opfer gingen den Betrügern auf den Leim und übergaben größere Summen an den Angeklagten. „Die Aufgabe des Anklagten war das Geld einzusammeln“, so Rother. 

Telefon-Betrügereien zwischen November 2018 und März 2019

Geschnappt werden konnte der Pole im März 2019: „Ein Bankbeamter hatte Zweifel und meldete es“, erklärt Rother. Zudem konnten die Opfer den Angeklagten identifizieren. „Leider sind die Ausführungen des Staatsanwaltes richtig“, pflichtete Verteidiger Andreas Meissner bei und erklärte, dass sich sein Mandant vollumfänglich geständig zeigen würde. „Er will reinen Tisch machen“. 

Hintermänner bleiben unbekannt

Er gestand auch die Betrugs-Fakten ein. Als Richterin Gabriele Glatz jedoch näher nach möglichen Hintermännern nachfragte, tischte der Pole eine zweifelhafte Geschichte auf: Er soll beim Begräbnis eines Angehörigen von einem Unbekannten angesprochen und ihm ein Telefon übergeben worden sein. „Total glaubwürdig“, bemerkte die Richterin süffisant und sprach von einer „Märchenstunde“. Zumindest räumte der Angeklagte ein, für jede Geldübergabe 1000 Euro bekommen zu haben. 

Angeklagter nahm Haftstrafe an

3,5 Jahre Haft verkündete Glatz: „Alles über das Geständnis hinausgehende war unglaubwürdig.“ Für das Schöffengericht stand fest, dass der Angeklagte nicht nur ein kleines Rädchen war, sondern „sehr wohl involviert und Teil eines Rings war“. Die Taten, die ihm Versuch blieben, waren ihm deshalb auch anzulasten. „Besonders verwerflich ist das Ausnutzen von Mitgefühl und Sorge“, betonte Glatz. Die knapp 200.000 Euro soll er zurückzahlen. Nur: „Die Opfer werden wohl kaum eine Chance haben, etwas zurück zu bekommen“, so Glatz abschließend. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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