Raab kontert Europarat

„Kopftuch bei Kindern ist ideologisches Symbol“

Politik
02.06.2020 16:21

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) hat am Dienstag die Kritik des Antidiskriminierungsausschusses des Europarats am Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen vehement zurückgewiesen. „Das Kopftuch bei Kindern ist für mich kein religiöses, sondern ein ideologisches Symbol“, stellte Raab klar.

Laut der Ministerin stigmatisiere das Kopftuch die Mädchen bereits in sehr jungen Jahren und reduziere sie auf ihr Geschlecht. „Das hat in Österreich keinen Platz“, so Raab. Ziel sei es, Mädchen und junge Frauen zu stärken, damit sie sich frei entfalten können. „Das Kopftuch bei Kindern steht dem klar entgegen. Das Kopftuchverbot in Volksschulen ist deshalb eine absolut sinnvolle Maßnahme, die den Mädchen hilft“, so Raab. 

Europarat: „Gesetz soll überarbeitet werden“
Der Antidiskriminierungsausschuss des Europarats kritisierte das Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen. Das Gesetz sollte überarbeitet werden, „um sicherzustellen, dass es den Neutralitätsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Schülern ist“, hatte das Experten-Gremium in einem Bericht am Dienstag kritisiert.

In diesem Zusammenhang übte der Antidiskriminierungsausschuss auch scharfe Kritik an den Politikern für den Umgang mit Muslimen in Österreich. „Es gibt einen hohen Grad an Islamophobie, und der öffentliche Diskurs ist immer fremdenfeindlicher geworden. Politische Reden haben äußerst spaltende und antagonistische Grundtöne angenommen, insbesondere in Bezug auf Muslime und Flüchtlinge“, heißt es in dem Bericht.

Der Nationalrat hatte im Mai 2019 das Kopftuchverbot an Volksschulen beschlossen. In die Wege geleitet hatte es die geplatzte türkis-blaue Bundesregierung. Die türkis-grüne Regierung will das Verbot bis zum Alter von 14 Jahren ausweiten. Da in den Schulen die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs - jeweils Kopfbedeckungen für männliche Jugendliche - ausgenommen wurden, wurde von vielen Seiten Diskriminierung beklagt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) brachte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

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