Eurofighter-Verfahren

Republik und WKStA bekämpfen die Teil-Einstellung

Politik
28.05.2020 10:58

Vor einem Monat hat das Straflandesgericht Wien einen Schlussstrich unter die Ermittlungen zur Betrugsanzeige in der Causa Eurofighter gezogen und eine Teil-Einstellung des Verfahrens verfügt. Sowohl die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich in der Causa vertritt, als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben dagegen Beschwerde eingelegt und werden den Beschluss bekämpfen, berichtet das „profil“.

Der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte im Jahr 2017 mit einer Betrugsanzeige gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und die Airbus Defence and Space GmbH die Causa Eurofighter wieder ins Rollen gebracht. Der Kernvorwurf lautete: Österreich sei „vor, bei und auch nach“ dem Kauf der Kampfjets für das Bundesheer im Jahr 2003 über wesentliche Umstände getäuscht und dadurch geschädigt worden.

Verfahren wurde Ende April eingestellt
Das Straflandesgericht Wien stellte das Verfahren in der Causa aber am 27. April - krone.at berichtete - wieder ein. Die Einstellung betraf allerdings nur den Betrugsvorwurf, weitere Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufen noch. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption seien nach wie vor am Laufen, erklärte ein WKStA-Sprecher, nach Bekanntgabe des Beschlusses des Straflandesgerichtes Wien.

Schon damals beauftragte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, alle weiteren rechtliche Schritte für eine mögliche Schadenswiedergutmachung zu prüfen und - wenn möglich - auch einzuleiten. Was nun geschehen ist.

Peschorn: „Beschluss wird nicht halten“
Der Republik Österreich - sie hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einem Schaden von zumindest 183,4 Millionen Euro angeschlossen - steht das Recht zu, den Einstellungsbeschluss mittels Beschwerde zu bekämpfen. „Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird“, hatte Peschorn Ende April in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung erklärt.

Doskozil: Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“
Ex-Verteidigungsminister Doskozil ortete in dem Gerichtsbeschluss einen „waschechten Skandal“. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler“, dass die heimische Justiz offenbar keinerlei Interesse habe, den gut begründeten Betrugsvorwürfen gegen Airbus nachzugehen. Er halte seine Forderung nach Schadenswiedergutmachung für den Steuerzahler und lückenloser Aufklärung weiterhin aufrecht, betonte der nunmehrige burgenländische Landeshauptmann Ende April.

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