Prozess nach Abreibung

Horror im Drogenmilieu endet im Gefängnis

Tirol
28.05.2020 08:00
Ein Kriminalfilm mit einem Schuss Sadismus und Brutalität – so muss man die erschreckenden Vorfälle im Kufsteiner Drogenmilieu zusammenfassen, die am Mittwoch in Innsbruck zum Prozess führten. Für drei Angeklagte – darunter ein Mädchen (19) – endete es mit Haft.

Eine Abreibung hätte es sein sollen, die im November des Vorjahres nicht nur in Kufstein für Entsetzen sorgte. Denn daraus wurden Szenen, wie man sie in Tirol nicht alle Tage erlebt. Die Angeklagten verfrachteten das Opfer (20) in ihren Wagen und fesselten es bei einer Autobahnunterführung mit Kabelbindern an einen Zaun. „Die anderen waren voll auf Drogen, ich wollte das Schlimmste verhindern“, wollte der Drittangeklagte dem Schöffensenat unter Richter Andreas Fleckl weismachen. Doch auch er gab Schläge zu, obwohl sich das Opfer (Knöchelbruch, Prellungen) nicht mehr wehren konnte.

Angeklagte malträtierte Opfer mit einem Stock
Makaberer Höhepunkt der Misshandlungen: Dem 20-Jährigen wurde die Hose heruntergezogen, dann wurde er von der Angeklagten mit einem Stock im Analbereich malträtiert. Als der Verletzte zurück ins Auto gezerrt wurde, rief ein Zeuge die Polizei – Entführungsalarm! Eine Verfolgungsjagd endete dann bei der damaligen Baustelle an der Sparchener Straße. Da rief einer der Insassen das Wort „Bombe“ – worauf eine Abriegelung im 50-Meter-Umkreis folgte – Cobra-Einsatz, dann war der Spuk endlich vorbei.

Triste Hintergründe
Ein Gutachter beleuchtete am Mittwoch die tristen Hintergründe, etwa bei der jungen Angeklagten: Depressiver Vater, abgebrochene Schule, zwei abgebrochene Lehren, dann ein Leben im Drogensumpf mit dem falschen Freundeskreis. Das Opfer überstand die brutalen Übergriffe, starb aber nur Wochen später - aber nicht wie zunächst angenommen an einer Überdosis.

Die Urteile: Der Erstangeklagte muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, sein Kollege für drei Jahre. Die junge Frau fasste zwei Monate Haft aus, sie muss zudem aufgrund ihrer Drogensucht in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Der ursprünglich angeklagte Raub von 200 Euro konnte nicht erwiesen werden - in diesem Punkt Freispruch.

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