„Plötzlicher Herztod“

Toter in Schubhaft: Strafverfahren eingestellt

Wien
27.05.2020 15:48

Im Zusammenhang mit dem Tod eines 58-jährigen Ungarn, der im Juni 2019 in einer Zelle im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren eingestellt. „Nach Einholung von zwei medizinischen Gutachten ließ sich kein Fremdverschulden nachweisen“, so Behördensprecherin Nina Bussek. Die NEOS orten allerdings ein Versagen von „Schutzmechanismen“ und bezeifeln, ob der Mann überhaupt haftfähig war.

„Der Mann ist an einem plötzlichen Herztod gestorben“, meinte Bussek. Seine Herzprobleme wären für die Beamten im PAZ nicht erkennbar gewesen. Dem Mann, der in seine Heimat abgeschoben hätte werden sollen, sei im Vorfeld von einem Amtsarzt Haftfähigkeit bescheinigt worden. Sein Tod wäre auch bei einer stationären Aufnahme in einer Krankenanstalt nicht zu verhindern gewesen, erläuterte Bussek.

Hatte Schmerzen und konnte sich nicht bewegen
Der Ungar war am Tag vor seinem Ableben von einem Rechtsberater der Diakonie besucht worden. Dabei soll er über Schmerzen geklagt haben und immobil gewesen sein. Der Häftling war nicht in der Lage, mit dem Berater abschließend ein Rechtsmittel gegen seine bevorstehende Abschiebung zu erörtern.

Verfahren zur Inhaftierung anhängig
Laut Diakonie machte der Mann keinen haftfähigen Eindruck. Der 58-Jährige - er soll eine offene Wunde am Bein gehabt haben - habe die Pritsche in seiner Zelle nicht mehr verlassen können. Er habe nicht selbstständig aufstehen und damit die Notfalltaste und die Sprechverbindung mit der Polizei nicht erreichen können. Der Mann sei auch im eigenen Urin gelegen, hieß es damals seitens der Diakonie. Zur Frage, ob die Inhaftierung des 58-Jährigen rechtmäßig war, ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren anhängig. Dieses haben die Hinterbliebenen initiiert.

NEOS: „Schutzmechanismen haben versagt“
Verständnislos zeigt sich die NEOS-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper, über die Einstellung der Ermittlungen: „Jemand, der nicht mehr selbst um Hilfe rufen kann, ist nicht haftfähig.“ Hier hätten offenbar die Schutzmechanismen versagt. „Die Frage nach der konkreten Haftfähigkeit wird das BVwG endgültig klären. Klar ist aus meiner Sicht, dass die medizinische Versorgung in den Personenanhaltezentren der Polizei endlich verbessert werden muss“, fordert Krisper.

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