Spitalskandal in Linz

Antwort auf Ärzte-Brief: „Gibt rechtliche Grenzen“

Oberösterreich
27.05.2020 08:00

In einem offenen Brief an die Krankenhausleitung machten Fachärzte des KUK ihrem Ärger über das Vorgehen in der Causa rund um den Oberarzt, der eine OP verließ, Luft. Der Ärztliche Direktor kontert die Vorwürfe.

Wie berichtet, brodelt es nach dem Fall rund um den Oberarzt, der am Kepler Uniklinikum eine laufende OP verließ und an einen Assistenzarzt übergab, auch intern. Ein Großteil der Fachärzte am KUK ist mit der öffentlichen Darstellung des Falles durch die Krankenhausleitung unzufrieden.

Ärztlicher Direktor kontert
Der Ärztliche Direktor, Ferdinand Waldenberger, entgegnete dem offenen Brief mit einem Schreiben an die Ärzte. Da sagt er, dass das Krankenhaus grundsätzlich immer hinter den Mitarbeitern stehe. Die Entlassung sei aber gerechtfertigt: „Es gibt rechtliche Grenzen, die in diesem Falle eindeutig überschritten wurden. Daher sind wir der festen Überzeugung, im aktuellen Fall mit der Entlassung eine notwendige und richtige dienstrechtliche Entscheidung getroffen zu haben.“

Spital versteht Unsicherheiten
Weiters sagt er: „Wir verstehen, dass es Unsicherheit und offene Fragen gibt, die wir in diesen Gesprächen und dem gestern auch an alle Ärztinnen und Ärzte versandten Brief bestmöglich zu beantworten versuchen. Wir stehen zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und haben vollstes Vertrauen zu Ihnen. Wir leben auch eine Fehlerkultur, die aus Fehlern lernen will und die von ,Bestrafung‘ nach Fehlern und unerwünschten Ereignissen Abstand nimmt und das organisationale Lernen in den Vordergrund stellt.“

Wichtig erscheine es dem Spital aber, die dienstrechtlichen Fragen von einem möglichen medizinischen Fehlverhalten auseinander zu halten. Das Verlassen des OP-Tisches und des Hauses in einer kritischen und für den OP-Verlauf entscheidenden Phase, ohne durch eine Übergabe für einen adäquaten Ersatz zu sorgen, hätten aus Sicht der Krankenhausleitung zwingend zur Entlassung geführt. Die Entscheidung der Entlassung habe aber nichts mit den bisherigen Leistungen des Arztes zu tun. Waldenberger dazu: „Diese Konsequenz ist rein als Reaktion auf ein juristisch zu ahndendes Fehlverhalten zu sehen.“

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