Auch Gläubiger

OGH-Urteil macht AVW-Anlegern wieder Hoffnung

Kärnten
19.08.2010 12:34
Schneller als erwartet, hat der Oberste Gerichtshof über die Stellung von AvW-Anlegern entschieden: Weil der von Wolfgang Auer von Welsbach mit seinen Papieren mitverkaufte Kündigungsverzicht sittenwidrig sei, gelte er nicht. Und damit sind die Geschädigten nun im laufenden Konkursverfahren Gläubiger und haben Chancen auf "ein Stück vom Kuchen".

Und der dürfte gar nicht so klein sein: Aktienbesitz, Immobilien, Häuser, ein Boot. "Die Verwertung läuft", berichtet Masseverwalter Gerhard Brandl. "Durch die Krise ist es aber schwierig, rasch für alles Käufer zu finden." Brandl freut sich aber vorerst darüber, dass Wolfgang Auer von Welsbachs Einsprüche gegen den Ausverkauf in seinem Haus vom Oberlandesgericht Graz abgelehnt wurden.

Dass er es jetzt mit 12.500 weiteren Gläubigern zu tun bekommt, schreckt ihn nicht: "Das OGH–Urteil ist eine frohe Botschaft für die Anleger. Sie haben Ansprüche." Er rät dennoch, abzuwarten: "Es soll eine Homepage der Masseverwalter geben, wo es standardisierte Formulare gibt. Keiner braucht jetzt gleich zu klagen oder zu uns kommen; die Fristen sind vom Gericht wegen der neuen Entwicklung wieder verlängert worden."

Hoffnung auf schnelle Abwicklung des Konkurses
Die Rechtsfrage darüber, ob die Genussscheininhaber Fremd- oder Eigenkapitalgeber sind, hat ja lange für Verwirrung gesorgt. Der Verein für Konsumenteninformation hat deswegen den OGH eingeschaltet. "Jetzt ist davon auszugehen, dass es sich um Fremdkapital handelt. Wir hoffen, dass es zu einer beschleunigten Abwicklung des Konkurses kommt."

Genugtuung über den Spruch dürften übrigens nicht nur die AvW-Opfer, sondern auch der Anwalt Franz Großmann empfinden. "Ich hatte mit der Konkursanmeldung also doch Recht", sagt er. Den Mandanten ist er allerdings los – Auer von Welsbach wird seit einigen Wochen von anderen Juristen vertreten.

von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"

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