Wegweisendes Urteil

VW muss Schadenersatz im Dieselskandal zahlen

Motor
25.05.2020 11:47

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat am Montag entschieden, dass der Volkswagen-Konzern getäuschte Käufer manipulierter Dieselautos entschädigen muss. Damit ist für Zehntausende Dieselfahrer der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal und wegweisend für weitere Klagen bzw. Entscheide, da sich Gerichte künftig daran orientieren werden.

(Bild: kmm)

Auch für Österreicher ist damit nun der Weg geebnet, in Deutschland gegen VW vor Gericht zu ziehen.

Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Vorangegangen war die Klage eines Mannes, der den kompletten Kaufpreis seines VW vom Hersteller wieder haben wollte. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm schließlich über 25.000 Euro für die Rückgabe seines Wagens zugesprochen. Beide Seiten hatten das Urteil angefochten. Volkswagen berief sich auf seine Meinung, dass durch die Softwaremanipulation niemandem Schaden entstanden sei, da die Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt genutzt werden konnten und können.

Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Das Urteile bringt mehr Klarheit, da einzelne Gerichte bislang unterschiedlich entscheiden haben. Gleichwohl sind noch nicht alle Fragen geklärt. Wie sollen beispielsweise Kunden behandelt werden, die ihr Dieselfahrzeug noch nach der Meldung über den Abgasskandal gekauft haben. Für den Sommer sind daher weitere Verhandlungstermine in Karlsruhe angesetzt.

Urteil gibt Richtung vor
Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Dieselbesitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. An dem Vergleich konnten nur Deutsche teilnehmen, Österreicher waren ausgeschlossen.

Schadenersatz für Kunden in Österreich
Das BGH-Urteil hilft auch österreichischen Betroffenen, so der Anwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den BGH-Fall zuständig ist. Seit heute können Österreicher in Braunschweig gegen VW vorgehen, so die Kanzlei. Grundsätzlich sei dies seit Beginn des Abgasskandals möglich, da Österreicher im Falle eines Betrugs auch am Gerichtsstand des Betrügers - bei Volkswagen ist dies Braunschweig - klagen könnten. „Zuvor hat dieser Schritt jedoch keinen Sinn ergeben, weil die Braunschweiger Gerichte bis heute kein einziges Urteil gegen den Konzern in dieser Sache gefällt haben“, so Goldenstein. Über die Hintergründe lasse sich nur vermuten.

„Von nun an werden die Richter der Auffassung des BGH auch bei österreichischen Klägern folgen und die Entschädigungszahlung gemäß des Urteils gewähren müssen. Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein“, so der Anwalt.

Besonders lange Verjährungsfrist für Österreicher
In Österreich zu klagen, hält der deutsche Rechtsvertreter hingegen für nicht so erfolgsversprechend, da es bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung hierzulande noch lange dauern werde. Österreicher hätten gegenüber deutschen Verbrauchern sogar einen entscheidenden Vorteil: die Verjährungsfrist. In Deutschland sei nicht abschließend geklärt, für Österreicher betrage sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre - auch vor deutschen Gerichten. „Das hat zur Folge, dass kein berechtigter Fall aufgrund von Verjährung erfolglos bleiben wird.“

Österreicher sollten dennoch mit ihrer Klage nicht zu lange warten, denn je länger die Betroffenen ihr Autos nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus, so Goldenstein. „Für die jeweilige Laufleistung des Pkw wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt.“

Goldenstein vertritt in der Causa VW-Skandal mehr als 21.000 Mandanten. Wie er warb auch der heimische Verbraucherschützer Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) am Montag erneut für Klagen in Deutschland.


Klagen ohne Risiko
Der österreichische Verbraucherschutzvereines (VSV) bietet geschädigten Kunden in Österreich „kosten- und risikolose individuelle Klagen“ in Deutschland an. „Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsquote von 35 Prozent. Man kann da einige Tausend Euro Schadenersatz erlangen“, so Obmann Peter Kolba. Der VSV vermittelt aber auch Klagen wegen der großen Audi-Motoren, gegen Porsche sowie gegen Daimler-Mercedes.

„Jetzt können sich die Österreichischen Geschädigten dafür revanchieren, dass VW den Österreichern Südtirolern im Rahmen der Musterfeststellungsklage keinen Vergleich angeboten haben,“ sagt Kolba. „Es ist unser Ziel, durch viele Schadenersatzklagen zumindest einen Teil des Gewinnes, den VW aus dem Dieselbetrug gezogen hat, abzuschöpfen und damit General- und Spezialprävention zu stärken.“

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(Bild: kmm)



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