Wirbel in Slowenien
Gefängnisinsassin darf ihr Baby nicht stillen
Laut der Volksanwältin hatte das Gericht Kenntnis vom Umstand, dass die Frau eine stillende Mutter sei. Trotzdem sei ihr keine Möglichkeit eröffnet worden, ihren Sohn während der Haft zu stillen, was sie "in große Not" gebracht habe. In dem vorliegenden Fall seien sowohl die Rechte der Frau als auch jene des Kindes verletzt worden, forderte Cebasek Travnik die Justizbehörden zu einer umgehenden Lösung des Problems auf.
Justizminister greift ein
Der Fall rief auch Justizminister Ales Zalar auf den Plan. Er berichtete im slowenischen Fernsehen, dass die Vorsitzende des Kreisgerichts Ljubljana auf sein Ersuchen einen Lokalaugenschein im Gefängnis vornehme. Sollte die Insassin dabei den Wunsch äußern, "ihr Kind bei sich zu haben", werde die Gerichtspräsidentin den zuständigen Richter davon in Kenntnis setzen. Zalar äußerte die Erwartung, dass der Richter schon am Donnerstag eine entsprechende Erlaubnis erteilen werde.
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