Wegen des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Prostituierten (17) wurde ein steirischer Anwalt im Vorjahr zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Laut Anklage hatte er die Nigerianerin per Telefon „bestellt“. Nach erbrachter Dienstleistung soll der dem Mädchen 40 Euro Schandlohn bezahlt haben. Aufgrund einer Telefonüberwachung war das Geschäft aber schließlich aufgeflogen.
Im Dezember 2019 hob das Oberlandesgericht das Urteil aber auf, eine Begründung dafür wurde nicht bekannt gegeben.
Am Freitag wurde die Sache am Grazer Straflandesgericht nun zum zweiten Mal verhandelt. Auch diesmal wurde der Anwalt schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, volle Berufung wurde angemeldet.
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