Wahlberechtigt sind all jene österreichischen Staatsbürger, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und die ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien angemeldet haben. Bei der Bezirksvertretungswahl dürfen auch EU-Ausländer mit Hauptwohnsitz Wien mitstimmen.
Auf den Hauskundmachungen sind die Informationen anonymisiert enthalten - also nur die Zahl und keine Namen. Diese sind in den Wählerverzeichnissen auf den Bezirksämtern zu finden. Wer Einsprüche anmelden möchte, kann dies schriftlich oder mündlich im Rahmen des vom 31. August bis zum 9. September dauernden Reklamationsverfahrens tun.
"Amtliche Wahlinformation" landet im Briefkasten
Spätestens eine Woche vor dem 10. Oktober sollten die Wiener dann in ihrem Briefkasten die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert über das zugeteilte Wahllokal. Eine Wahlkarte wird dadurch nicht ersetzt. Eine solche muss eigens beantragt werden, nämlich (mündlich) bis spätestens 8. Oktober.
Personen, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt oder einem Geriatriezentrum befinden, können sich über die dortige Verwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen. All jene, die aufgrund mangelnder Mobilität das Haus nicht verlassen können, werden auf Wunsch von einer Wahlkommission besucht - falls sie nicht die bei dieser Wahl in Wien erstmals gebotene Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen wollen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.