Gesetz in Begutachtung

Vertrauenwürdigkeitsprüfung für BVT-Mitarbeiter

Politik
22.05.2020 10:44

In der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist vergangenen Freitag ein neues polizeiliches Staatsschutzgesetz in Begutachtung gegangen. Nach dem Skandal um die Razzia in der BVT-Kaserne vor zwei Jahren soll die Reform samt geänderter Ausbildung mit strengerer Sicherheitsprüfung das „Vertrauen der Partnerdienste wiedergewinnen“, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte. Bei der vorgesehenen „Vertrauenswürdigkeitsprüfung“ werden neben den Mitarbeitern auch deren Eltern und Lebenspartner unter die Lupe genommen.

So heißt es in dem Entwurf zum „Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz geändert wird“, dass sich vor Beginn der Tätigkeit „jeder Bedienstete (...) einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung für den polizeilichen Staatsschutz unterziehen“ müsse. Dabei ist eine entsprechende Erklärung abzugeben, die nicht nur das Vorleben und die gegenwärtigen Lebensumstände des Bediensteten umfasst, sondern auch „Informationen zu Eltern, Ehepartnern sowie zu Personen über 18 Jahren, die mit dem Betroffenen in einem gemeinsamen Haushalt leben“. Zudem ist eine „mündliche Erörterung“ vorgesehen.

Die moderne Personalrekrutierung wird nach „Krone“-Informationen durch einen mehrstufigen Auswahlprozess mittels computerunterstützter Diagnostik und psychologischen Interviews erfolgen. Kern sei eine verschärfte Sicherheitsprüfung samt Risikoanalyse, um die Einflussnahme ausländischer Einrichtungen und Datenabfluss zu verhindern. Änderungen gibt es auch bei der Ausbildung künftiger Agenten. Der erste „Spionage-Grundausbildungslehrgang“ soll 15 Wochen dauern und im Oktober starten.

Nehammer: Geheimdienstexperten in Reform eingebunden
Nehammer bezeichnete am Donnerstag gegenüber dem ORF diese Neuerungen als „internationaler Standard“. Mitarbeiter von Nachrichtendiensten oder im staatspolizeilichen Bereich müssten „besonders vertrauenswürdig“ und „unanfällig“ etwa für Erpressungsversuche sein. Internationale Geheimdienstexperten seien laut Nehammer in die Reform eingebunden gewesen. „Mir ist es wichtig zu zeigen, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben", hatte Nehammer in der Vorwoche bereits gegenüber der „Krone“ gesagt.

Prüfung ist spätestens alle sechs Jahre zu wiederholen
Der Vertrauenswürdigkeitsprüfung unterzogen werden sowohl neue Mitarbeiter als jetzige BVT-Bedienste - in zweiterem Fall erfolgt diese Prüfung nicht unmittelbar, sondern „innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes“. Spätestens alle sechs Jahre - oder bei Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit einer Person „unverzüglich“- sei diese Prüfung zu wiederholen. „Jedenfalls als nicht vertrauenswürdig“ gelte jemand, der die Prüfung „verhindert, verweigert oder nicht in ausreichendem Ausmaß daran mitwirkt“.

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