Klage hatte Erfolg

Nachbarn stritten sich wegen Licht von Solaranlage

Salzburg
22.05.2020 11:30
Ein Paar aus dem Flachgau wollte sich in ihrem Wohnhaus nicht mehr blenden lassen. Gemeint ist das reflektierte Sonnenlicht von der Photolvoltaikanlage des Nachbarn. Diese Licht-Beeinträchtigung führte nun sogar zu einem Rechtsstreit. Während das Bezirksgericht die Klage abwies, entschied das Landesgericht zugunsten des Paares. Der Nachbar muss jetzt wohl seine Solaranlage umstellen.

Zwischen Ende März und Ende September fiel das reflektierte Licht in das Wohnhaus der Kläger: in die Galerie, in die Küche und auch in den Eingangs- und Ausfahrtsbereich. Sie monierten eine „Absolutblendung“, die zwischen 64 und 360 Minuten pro Tag anhält. Jedenfalls wollten die Akademiker nicht mehr ihre Fenster tagsüber abdunkeln oder Sonnenbrillen tragen.

Klage auf Unterlassung

Sie reichten Klage ein. Mitte Mai 2019 befasste sich das Bezirksgericht Thalgau mit dem Unterlassungsbegehren - mit einem Streitwert in Höhe von 5000 Euro. Der beklagte Nachbar hielt dagegen und argumentierte, dass die Solaranlage entlang seines Grundstücks schon seit Jahren bestehe und von ihr auch keine „ortsunüblichen Immissionen“ ausgehen würden. Auch Gutachten wurden in der Sache eingeholt.

Berufungsgericht gab Kläger recht

In erster Instanz bekam der Besitzer der Solaranlage auch recht – die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger gingen in Berufung – mit Erfolg. Anfang August gab das Landesgericht Salzburg der Klage doch statt und verpflichtete den beklagten Nachbarn, die „Lichtimmissionen zu unterlassen“. Dies bestätigte nun der Oberste Gerichtshof, wie aus der nun veröffentlichten Entscheidung (9Ob80/19h) hervorgeht: „Der Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass die Beeinträchtigung sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist.“ Das Berufungsgericht ging in der Tat von einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung aus. Ergo: Die Solaranlage muss jetzt wohl umplatziert werden.

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