SAK und FC Pinzgau

Spitzenduo erhebt Einspruch gegen Cup-Entscheidung

Salzburg
20.05.2020 14:25

Es war ein Paukenschlag, als der Salzburger Fussballverband (SFV) die unterbrochene Unterhaus-Saison abbrach, für eine Einteilung in einer neuen Spielzeit die Ergebnisse der vorangegangenen Spielzeit 2018/19 als Grundlage nahm. Was für Ligeneinteilung wie Vergabe der (spärlichen) ÖFB-Cup-Tickets gilt. Zumindest zum Thema Cup sind die beiden Regionalliga West-Vertreter SAK und FC Pinzgau Saalfelden anderer Meinung, erheben nun Einspruch.

Das Problem der Klubs: Durch die Zweiteilung der Regionalliga wurde die Regionalliga Salzburg als vierte Leistungsstufe im Herbst durchgeführt (ehemals Salzburger Liga), während nur der Frühjahrsdurchgang überregional („Westliga“) als dritte Liga zählt. Wie die Klubs nun in einem gemeinsamen Statement ausführten, wurde die Regionalliga Salzburg ordnungsgemäß zu Ende geführt.

Gemäß eines Rechtsgutachtens von Mitte April, so argumentiert man, wurden die Grunderfordernisse für einen Meisterschaftsbewerb durch Austragung von Hin- und Rückspielen auf Salzburger Ebene gemäß ÖFB-Meisterschaftsregeln erfüllt. Und zwar unabhängig davon, ob die Meisterschaft als gewertet gilt, was aufgrund des Abbruchs nicht der Fall ist. Weiteres Argument: Einer der beiden Klubs, SAK oder FC Pinzgau, hätte im Frühjahr einen Startplatz für Salzburg errungen. Da dies neben anderen Bewertungskriterien aus Klubsicht nicht berücksichtigt wurde, erhebt man nun Einspruch.

„Tragen Entscheidung mit, wo es geht“
Da die zuvor abgeschlossene Saison 2018/19 als Grundlage genommen wurde, würden die Salzburger Teilnehmer im nächsten ÖFB Cup nun Landescupsieger Anif und die nächstbestplatzierten Westligisten Seekirchen und St. Johann heißen. FC Pinzgau und SAK lassen dazu wissen: „Wir halten ausdrücklich fest, dass wir selbstverständlich jede Entscheidung des SFV mittragen, wo es auf Grund der außergewöhnlichen Situation keine andere Möglichkeit gibt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Wir sind der festen Überzeugung, dass auf Basis des vorliegenden Gutachtens, die sportliche Leistung beider Vereine im Herbst berücksichtigt hätte werden müssen. Insbesondere, weil es nicht um die Frage Auf- oder Abstieg geht, sondern um die Vergabe von Startplätzen für den ÖFB Cup im Ermessen des SFV.“

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