Auszahlung in Tranchen

Fixkostenzuschuss: Antrag ist ab jetzt möglich

Österreich
20.05.2020 14:13

Ab Mittwochnachmittag können Unternehmen beim Finanzamt auch einen Fixkostenzuschuss beantragen. Dieser kann bis zu 75 Prozent oder bis zu 90 Millionen Euro schwer werden. Durch letzte Änderungen werden nun auch die Kleinsten mitgenommen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet. Um etwas zu bekommen, muss der Umsatzausfall zumindest 40 Prozent betragen. „Da ist meiner Meinung nach sehr, sehr viel gelungen“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Anschluss an den Ministerrat. Auch Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) waren erfreut.

Der Fixkostenzuschuss in der Corona-Krise kann nun auch schon ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden. Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen. „Mit dem Fixkostenzuschuss starten wir die größte Förderung in der Geschichte Österreichs. Der Staat ersetzt für maximal drei Monate bis zu 75 Prozent der Fixkosten“, so Finanzminister Blümel. Die SPÖ hatte vorige Woche Kritik an der ursprünglich geplanten 2000-Euro-Schwelle geübt.

„Blut im Wirtschaftskreislauf halten“
Der Vorsatz bei dieser Maßnahme habe gelautet: „Das Blut im Wirtschaftskreislauf zu halten“, so Vizekanzer Kogler nach dem Ministerrat. Lediglich jene Betriebe, die schon in Insolvenz waren, könnten nicht profitieren. „Wir rechnen damit, dass mehrere Milliarden Euro in die österreichische Wirtschaft fließen. Das soll dazu beitragen, dass die Unternehmen einen besseren Start in die Wiedereröffnungsphase haben werden“, ergänzte Blümel.

Wirtschaftsministerin Schramböck sagte, man komme mit dem Fixkostenzuschuss nun in eine „neue Phase“. Es gehe um jene Kosten, die den Unternehmen tatsächlich anfallen. Als Beispiel nannte sie unter anderem Mieten, Telekommunikationskosten, aber auch Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen.

Nach anteiliger Höhe gestaffelt
Der Fixkostenzuschuss ist nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt. 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent, 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von 60 bis 80 Prozent und 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall. In der ersten Tranche bis spätestens 18. August werden bis zu 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ausbezahlt - innerhalb von zehn Tagen, wie es heißt.

Der Antrag kann ab Mittwoch 16 Uhr und spätestens bis 31. August 2021 über FinanzOnline eingereicht werden. Die zweite Tranche kann ab 19. August beantragt werden, die Dritte ab 19. November. Beläuft sich der Zuschuss auf nicht mehr als 12.000 Euro, so reichen Eigenangaben des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt. Geht es um mehr Geld, so ist ein Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen.

Was alles unter Fixkosten fällt
Unter Fixkosten fallen Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteil für Leasingraten, Aufwendungen für sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommunikation und Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen. Dazu kommen Wertverluste bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese aufgrund der Covid-Krise mindestens die Hälfte ihres Wertes verlieren.

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