„Lesern verpflichtet“

Schiedsgericht stärkt Unabhängigkeit der „Krone“

Medien
20.05.2020 13:40

Im Rahmen des Schweizer Schiedsgerichtsverfahrens zwischen den Hälfte-Eigentümern der Kronen Zeitung ist ein Urteil ergangen - und dieses bestätigt die vollinhaltliche Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Jahr 1987. Herausgeber Dr. Christoph Dichand sieht damit die Rechte der Familie Dichand, vor allem aber die Grundwerte der Kronen Zeitung letztgültig manifestiert: „Was vereinbart wurde, ist einzuhalten. Dem Grundsatz sind meine Familie und ich stets treu geblieben.“

(Bild: kmm)

Die „Krone“, ihre Redaktion und die Familie Dichand sind seit Jahrzehnten untrennbar miteinander verbunden, so Dichand. „Zusammen waren und sind wir der Garant für den Erfolg bei den Leserinnen und Lesern in ganz Österreich. Sie können sich auf unsere Grundwerte - Mut, Haltung und Unabhängigkeit - verlassen.“

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Sie können sich auf unsere Grundwerte - Mut, Haltung und Unabhängigkeit - verlassen.

"Krone"-Herausgeber Christoph Dichand

„Zu 100 Prozent den Lesern verpflichtet“
Umso mehr werde man „gemeinsam mit der Redaktion den eingeschlagenen Weg ganz im Sinne des Vermächtnisses meines Vaters auch in Zukunft unbeirrt und bestärkt weitergehen: die Meinungs- und Pressefreiheit hochzuhalten und weiterhin zu 100 Prozent den Leserinnen und Lesern verpflichtet zu sein“.

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