Der "Streichelzoo" jenes Oberländers, der am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Norbert Hofer stand, lockte im Sommer 2009 auch etliche kleine Mädchen an. Vor der Polizei befragt, ob es außer dem angeklagten Fall weitere sexuelle Übergriffe gegeben habe, hatte der Mann geantwortet: "Ich mache es gewohnheitsmäßig so bei den Kindern, dass ich sie umarme und abtaste." Beim Prozess gab er dies nur sehr zögerlich zu. "Ihnen ist wohl nicht klar, welchen Schaden Sie damit anrichteten", sagte der Richter.
Die damals elfjährige Tochter seines Verwandten war im Sommer 2009 wiederholt in den Stall des Angeklagten gekommen. Um die Häschen und Schäflein zu besuchen. Laut Anklage habe sie der 52-Jährige zu sich hergezogen und sie mit der Hand in Brust- und Genitalbereich abgegriffen. Dann habe er sie auf seinen Schoß gesetzt, habe sie festgehalten und zu ihr gesagt: "Lass’ mi spielen, Madl." Erst, als sich die Kleine heftigst wehrte, habe er sie letztlich losgelassen.
Für das Schöffengericht ein klarer Fall von sexuellem Missbrauch und geschlechtlicher Nötigung. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Zudem muss der Angeklagte dem Mädchen 500 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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