Hohe Corona-Strafen

Polizei war auf rechtlich dünnem Eis unterwegs

Oberösterreich
20.05.2020 18:00

Die Missachtung der strengen Corona-Beschränkungen holt viele Oberösterreicher jetzt erst ein In Form von Strafverfügungen. Und die fallen teils recht „gesalzen“ aus. Rechtsanwalt Hubert Niedermayr aus Steyr rät dazu, diese rechtlich unbedingt prüfen zu lassen und dagegen zu berufen.

„Es wurde bei der Polizei scheinbar nach dem Motto gehandelt, im Zweifel strafen und erst dann schauen“, verweist der Jurist auf ein Schreiben der Landespolizeidirektion an die Beamten. Dieses liegt auch der „Krone“ vor. Unter anderem heißt es im Zusammenhang mit Kontrollen von Betrieben, dass „erhebliche Auslegungschwierigkeiten bestehen. Die Feststellung, ob überhaupt ein strafbares Handeln vorliegt, ist oft sehr schwierig.“

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Nachweise einer strafbaren Handlung muss nicht der Beschuldigte, sondern die Polizei erbringen. Deshalb rate ich, Strafverfügungen zu prüfen. Rechtlich sind die Gesetze nicht auf sicheren Füßen.

Rechtsanwalt Hubert Niedermayr aus Steyr

Sache der Bezirksverwaltungen
Niedermayr: „Offensichtlich hat die Landespolizeidirektion auf die problematische rechtliche Grundlage hingewiesen.“ Nicht nur das. Es wurde vor der Lockerungswelle stets betont, dass Beamte keine Strafen verhängen. Dies wäre Sache der Bezirksverwaltungen.

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