Strafe bis zu 726 Euro

Radeln mit dem Hund ist in Österreich verboten

Leben
20.05.2020 10:55

Das schöne Frühlingswetter nutzen auch viele Hundebesitzer, um mit ihren Vierbeinern Freizeitsport zu machen. Doch hier gilt es einige Regeln zu beachten. Was etwa viele nicht wissen: Das Mitführen eines Hundes am Fahrrad ist sogar verboten.

Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort ist festgehalten, dass das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, untersagt ist.

Die Vorgabe gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro, mahnte die Tierschutzombudsstelle Wien.

Mitlaufen am Rad kann schädlich sein
„Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel“, warnte Eva Persy, die Leiterin der Tierschutzombudsstelle. Denn für die meisten Hunde sei diese Art der Bewegung ungeeignet, wenn nicht sogar schädlich. Ihr Tipp: Es gibt spezielle Hunde-Fahrradanhänger oder Hunde-Transportkörbe.

Zitat Icon

Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel.

Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle

Auch was andere Sportarten wie Joggen oder Wandern anbelangt, so gilt es, gewisse Regeln zu beachten. Diese reichen von einer für Hunde nicht zu hohen Temperatur über die richtige Ausrüstung - zum Beispiel spezielle Leinen oder Brustgeschirr beim Joggen - bis hin zur Jause bei Wandertouren.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spiele