„Krone“ klärt auf

Unsicherheit beim Wirt: Was geht und was nicht?

Kärnten
20.05.2020 14:19

Wirtevertreter stellen klar: Thekendienst mit Abstand erlaubt. Masken-Pflicht nur noch beim Kommen, nicht beim Gehen

Kaum haben die Gastronomen in Kärnten einige Tage geöffnet, herrscht Unsicherheit. Was geht und was geht nicht? Die Wirtschaftskammer stellt klar:

  • Konsumation an der Theke ist erlaubt, solange der Ein-Meter-Mindestabstand eingehalten wird.
  • Der Mindestabstand gilt von Person zu Person, nicht von Tisch zu Tisch.
  • Das Vorhandensein von Tischen und Sitzplätzen im Lokal ist keine Voraussetzung zur Öffnung.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss von Gästen beim Betreten des Lokals getragen werden. Beim Verabreichungsplatz, beim Verlassen oder auf dem Weg zur Toilette darf er fehlen.
  • Im Gastgarten herrscht keine MNS-Pflicht.
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