Erstes Corona-Urteil

Maske verweigert: Zehn Monate Haft für Steirer

Steiermark
20.05.2020 06:00

Erster Gerichtsprozess mit Corona-Bezug am Straflandesgericht in Graz: Ein Steirer wollte, nachdem er randaliert hatte und die Polizei ihn mitnehmen musste, keine Gesichtsmaske aufsetzen und drehte durch. Am Dienstag wurde er verurteilt: zehn Monate Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Sich besonders in Zeiten wie diesen gegen Polizisten zu wehren, die Sie lediglich auffordern, eine Maske aufzusetzen - das entbehrt jeder Grundlage." Mit diesen Worten begründete Richter Andreas Rom am Dienstag in Graz sein Urteil. Zehn Monate muss ein 29-jähriger Steirer ins Gefängnis, weil er offenbar mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz nicht einverstanden war.

Zwei Messer eingesteckt
Was war passiert? Am 20. April wurde eine Polizeistreife gerufen, weil ein Mann auf der Straße betrunken lautstark randalierte. Beruhigen lassen wollte sich der gelernte Chemielabortechniker nicht, außerdem ragten zwei Messer aus seiner Hosentasche.

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Wenn man keinen Alkohol verträgt, sollte man es lassen.

Richter Rom zum Angeklagten

„Warum laufen Sie mit zwei Messern herum?“, interessierte Staatsanwältin Eva Pachernigg. „Zum Jausnen - und falls ich angegriffen werde.“ Gefürchtet habe er sich, „vermutlich weil ich zu viel Wodka getrunken hatte“. Damit er sich mit Messern aber nicht selbst verletzt, sei er „extra vorsichtig gegangen“.

Polizei wüst beschimpft
Als die Polizeibeamten den Mann aufforderten, eine Gesichtsmaske aufzusetzen, drehte der betrunkene 29-Jährige durch. Er trat die Uniformierten, schlug herum und brüllte. „Seine Worte möchte ich nicht wiederholen“, sagte ein Polizist.

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Man hat gemerkt, dass er uns unbedingt provozieren wollte.

Polizistin vor Gericht

Um den Maskenverweigerer zu bändigen, musste sich eine Polizistin auf seinen Rücken setzen, während ihm Kollegen Hand- und Fußfesseln anlegten. Dafür sei aber eine „g‘scheite Kraftanwendung“ notwendig gewesen. Die Maske landete schließlich auch noch dort, wo sie hinsollte.

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Ich werde keinen Alkohol mehr trinken. Ich habe mich unter Kontrolle.

Versprechen des Angeklagten

Urteil angenommen
„Es tut mir leid“, wisperte der Angeklagte abschließend. „Ich werde es nie wieder tun.“ Die zehn Monate Freiheitsstrafe für den Widerstand nahm er sofort an. Bei vier Vorstrafen hätte es auch weit schlimmer enden können.

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