Keine Betriebsratswahl

Gewerkschaft legt Einspruch gegen Verfügung ein

Steiermark
19.05.2020 14:01

Nach dem gerichtlich erwirkten Stopp der für Dienstag angesetzten erstmaligen Betriebsratswahl beim Grazer Messtechnikhersteller Anton Paar will die Gewerkschaft GPA-djp nun die einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts beeinspruchen. Man wolle die Wahl so bald wie möglich abhalten, sagte Gewerkschafter Norbert Schunko. Er kritisierte das Vorgehen der Geschäftsführung scharf.

„Heute findet keine Wahl statt, aber sobald es weitere Lockerungen für Betriebe gibt, wird sie stattfinden“, zeigte sich Schunko kämpferisch. Man wolle sicherlich nicht bis 31. Oktober warten, auch wenn das laut Schunko offenbar der Wunsch von Geschäftsführer Friedrich Santner sei. Bitter sei die nun verhinderte Wahl auch deshalb, weil man für Desinfektion und Hygiene gesorgt hätte und die Mitarbeiter ohnehin praktisch alle mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten müssten.

Auch keine Wahl per Brief
„Mehr als seltsam“ findet Schunko auch, dass man vor Wochen seitens der Geschäftsführung nicht für eine Briefwahl war. Es habe geheißen, dass man die Adressen der Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen brauche, da nun ohnehin wieder alle im Betrieb arbeiten würden. Nun wurde die Wahl allerdings verhindert. „Will Santner tatsächlich einer Betriebsratswahl nicht im Wege stehen, hätte er die Briefwahl ja unterstützen können“, so Schunko.

Bis jetzt kein Betriebsrat
Schon mehrere Male hatte es in dem Traditionsunternehmen mit rund 1200 Mitarbeitern, das das Herzstück des Konzerns bildet, den Versuch gegeben, einen Betriebsrat zu gründen. Das war bisher aber stets gescheitert. Das sei auch mit ein Grund gewesen, warum man die Wahlausschreibung diesmal verdeckt gemacht habe. Laut Schunko haben sich 22 Mitarbeiter gemeldet, die gerne als Betriebsrat zur Verfügung stehen wollen.

„Skandalöses Vorgehen“
„Es ist absurd und demokratiepolitisch skandalös, dass, während das ganze Land hochgefahren wird und von den Arbeitnehmern erwartet wird, ihre Arbeitsleistung für die Unternehmen zu erbringen, unter einem vorgeschobenen Verweis auf die Pandemie-Gefahr die Ausübung demokratischer Rechte im Betrieb verhindert wird und eine ordnungsgemäß vorbereitete Betriebsratswahl nicht stattfinden kann“, kritisierte auch die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber, das Vorgehen der Geschäftsführung. „Es steht einer Geschäftsführung nicht zu, mit fadenscheinigen Argumenten in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen, auch nicht in Zeiten von Corona.“

Teiber appellierte an Justizministerin Alma Zadic (Grüne), ein Machtwort zu sprechen und für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsrechte im Betrieb Klarheit zu schaffen.

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