Vorwurf Tierquälerei

Jäger verwundete Taube mit Luftdruckgewehr

Steiermark
19.05.2020 07:30

Ein steirischer Jäger musste sich am Montag am Landesgericht Graz verantworten. Der 41-Jährige hatte im März zwei Tauben gejagt, eine davon überlebte schwer verletzt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Tierquälerei!

„Warum schießen Sie auf Tauben?“, will Richter Helmut Wlasak am Montag von dem Angeklagten wissen. „Bei uns gibt es sehr viele, sie nisten sich zum Beispiel im Stall ein. Außerdem können sie auch Krankheiten übertragen“, erläutert der erfahrene Jäger. An einem Nachmittag Ende März hatte er zwei Tauben auf seinem Grundstück erblickt, sein Luftdruckgewehr geholt und auf die Tiere geschossen.

Dachte Taube sei tot
Der 41-Jährige traf beide Tiere, versorgte seine Waffe und machte sich auf, die toten Tauben aufzuheben. Doch er fand nur eine - die andere war verschwunden. „Ich konnte mir gar nicht vorstellen, dass die Taube überlebt hatte. Sie ist wie ein Stein zu Boden gefallen. Als ich sie nicht fand, vermutete ich, dass eine Katze die tote Taube geschnappt hätte, das passiert ab und zu.“

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Die Taube ist wie ein Stein zu Boden gefallen

Der Angeklagte

Starkes Luftdruckgewehr
Doch die Taube hatte überlebt und verstarb erst später. Eine Nachbarin rief die Polizei. Der Jäger hatte allen Grund zu glauben, dass er das Tier getötet hatte: „Das Luftdruckgewehr ist ein extra starkes, mit größererm Kaliber als üblich. Ich habe damit schon erfolgreich Krähen gejagt, die größer als Tauben sind“, erläutert er dem Richter. „Sind Sie ein guter Schütze?“ „Ja, Präzision ist mir sehr wichtig.“

Wollte kein Tier leiden lassen
„Die Frage die im Raum steht ist, wollten Sie einem Tier unnötige Qualen zufügen?“, fragt Richter Wlasak. „Nein, auf keinen Fall“, beteuert der Steirer. Das glaubt ihm der Richter und spricht den Jäger frei.

Julian Bernögger
Julian Bernögger
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