Prozess in Wien

Kinderpornos aus dem Häfen: Zwei Verurteilungen!

Digital
18.05.2020 14:12

Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag vier Männern der Prozess gemacht worden, die aus der Justizanstalt Wien-Mittersteig heraus einen Kinderpornoring betrieben haben. Zwei Beschuldigte wurden rechtskräftig verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden wegen Verzögerung aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Männer bekannten sich allesamt schuldig.

Als die Sache vor einem Jahr aufflog, nahm sich der Drahtzieher das Leben. Er geriet bereits 2002 in die Schlagzeilen, als er wegen der Vergewaltigung und Ermordung eines Zwölfjährigen vor Gericht stand. Seitdem befand er sich im Maßnahmenvollzug. Auf der Anklagebank nahmen nun drei seiner Mithäftlinge Platz sowie ein bereits entlassener Strafgefangener, der mittlerweile wieder in U-Haft sitzt.

Mithäftling half beim Website-Aufbau
Der Erstangeklagte war der ehemalige Zellengenosse des Haupttäters. Der 29-Jährige soll dem mittlerweile Verstorbenen - die beiden unterhielten auch eine Beziehung - beim Aufbau einer Website für Kinderpornografie geholfen haben, indem er sich einen Datenstick mit SIM-Karte ins Gefängnis schmuggeln ließ. Im Herbst 2018 ging die Plattform im Darknet - einem für illegale Geschäfte beliebten Teil des Internet - online. Mit einem anstaltseigenen Laptop wurde laut Anklage kinderpornografisches Material im Umfang von 9,47 Gigabyte hochgeladen.

Um die Bilder mit Interessierten aus anderen Ländern auszutauschen, wurde ein weiterer Häftling, der fließend Englisch spricht, engagiert, um die Seite zu übersetzen. Dabei wurden nicht nur im Netz gefundene Bilder und Videos hochgeladen, sondern auch welche, die direkt beschafft wurden, indem über soziale Netzwerke minderjährige Burschen kontaktiert wurden. Die Beschuldigten sollen sich als gleichaltrige Chat-Partner ausgegeben und schließlich so ihre Opfer unter Druck gesetzt haben, damit diese pornografisches Material anfertigen und weiterschicken.

Täter gab sich online als ehemaliges Opfer aus
„Wie alt waren diese Minderjährigen?“, fragte Richter Stefan Apostol. „Von zehn, elf Jahren aufwärts, bis 15, 16 Jahre“, sagte der 29-jährige Beschuldigte. „Ich hab mich dabei als 13-, 14-Jähriger ausgegeben“. Um besonders echt zu wirken, verwendete der Angeklagte auch einen realen Chat-Namen. Dabei handelte es sich um ein ehemaliges Opfer des verurteilten Sexualstraftäters.

Ex-Mithäftling besorgte das Equipment
Das technische Equipment soll ein 49-jähriger ehemaliger Häftling besorgt haben. Er hatte dem Drahtzieher „sein Leben zu verdanken“. Als er ins Gefängnis kam, sei es ihm „sehr schlecht“ gegangen, „ich hatte Suizidgedanken“. Auch nach seiner Entlassung hielt er die Freundschaft zu dem Mann aufrecht und besuchte ihn regelmäßig im Gefängnis. Dort habe ihm der Freund „stolz“ von seinen hochgeladenen Files berichtet.

„Ich habe es mir schöngeredet. Ich hab gedacht, er ist ja in der Justizanstalt, da kann er ja niemanden treffen.“ Denn eigentlich sei er gegen den Besitz von Kinderpornos. „Kinder sind Lebewesen mit Seelen. Da versteh ich keinen Spaß.“ Dennoch soll er ein Bild eines minderjährigen Chat-Partners an den Hauptbeschuldigten weitergeschickt haben. „Da besteht eine Strafdrohung von bis zu fünf Jahren“, bemerkte Richter Apostol.

Zwei Verurteilungen, nächste Verhandlung im Juni
Der 29-Jährige sowie ein weiterer Komplize, der einen Datenspeicher mit kinderpornografischem Material in seiner Zelle hatte, wurden bereits am Montag rechtskräftig verurteilt. Der Erstangeklagte erhielt wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen sowie Unterdrückung eines Beweismittels - er hatte nach Auffliegen der Machenschaften die SIM-Karte im WC hinuntergespült - 18 Monate Haft. Sein Mithäftling erhielt vier Monate Haft. Beide werden weiterhin im Maßnahmenvollzug untergebracht.

Die beiden anderen Beschuldigten wurden aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Verhandlung wurde deshalb auf Juni vertagt. Da werden der psychiatrische Sachverständige sowie IT-Experten zu Wort kommen.

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