Woran starb die kleine Antonia?

Kärnten
18.05.2020 14:17

- Gutachter-Streit im Babymord-Prozess
- Bezirkshauptmann bei OGH abgeblitzt
- Justiz-Posse um ertrunkenen Buben

Am Montag und am Dienstag wird am Landesgericht Klagenfurt ein dramatischer Prozess fortgesetzt: Fast zwei Jahre nach dem schrecklichen Tod der kleinen Antonia, die nur sechs Wochen auf der Welt war, soll nun endlich geklärt werden, woran das Mäderl starb. Gerichtsgutachter Johannes Schalamon ist der Ansicht, dass das Baby misshandelt wurde – nicht nur durch Schütteln, sondern auch dadurch, dass der kleine Kopf gegen eine Oberfläche geschlagen wurde. 

Aufgrund seiner Expertise wurde auch eine Mordanklage gegen den Vater eingebracht, der alleine mit Antonia und deren Zwillingsschwester zu Hause war, ehe er die Rettung alarmierte. Sein Verteidiger Alexander Todor-Kostic wird nun ein weiteres Gutachten vorlegen: Der Tiroler Kinderarzt Nikolaus Neu, auf „Schüttel-Babys“ spezialisiert, ist nämlich der Ansicht, dass kein Kriminalfall vorliegt, sondern ein tragisches Schicksal – Antonia soll dem plötzlichen Kindstod erlegen sein. Wie die Geschworenen bei zwei derart gegensätzlichen Gutachten entscheiden sollen? Möglicherweise zieht Richter Oliver Kriz einen dritten Sachverständigen hinzu.

Auch der Tod eines anderen Kindes jährt sich bald zum zweiten Mal
Ein sechsjähriger Bub ist im Juni 2018 bei einem Badeausflug am Faaker See ertrunken. Angeklagt wurden die Eltern und der Badbetreiber; für die Eltern gab es schon im Vorjahr eine Diversion - einen Schuldspruch ohne Strafe. Sie seien gestraft genug, befand die Richterin. Weil aber in der Zwischenzeit ohne und mit Corona Fristen versäumt wurden, besteht der Strafverteidiger der Badbetreiber, Markus Steinacher, auf eine Neudurchführung. „Das Verfahren geht zurück an den Start“, so Steinacher. Im Juni soll ein Ortsaugenschein erfolgen.

Die Justiz kann aber auch viel schneller arbeiten: Im vergangenen Dezember waren Heinz Pansi, Bezirkshauptmann von Hermagor, und ein Beamter als Wahl-Leiter wegen Fehlern bei der Hofburg-Stichwahl vom Mai 2016 zu Geldstrafen verurteilt worden. Beide haben dagegen Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof erhoben. Und sind dieser Tage damit abgeblitzt.

Der OGH ist der Ansicht, dass das Urteil von Rat Uwe Dumpelnik keine Aufhebung der Schuldsprüche begründet – verfälschte Wahlurkunden seien keine „Amtsinterna“. Auch eine Diversion sei nicht möglich, weil die Angeklagten keine Verantwortungsübernahme erkennen ließen. Über die Strafhöhe – 9.300 und 15.000 Euro – entscheidet das Berufungsgericht in Graz.

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