Freie Fahrt zur Adria

Slowenien hat alle Grenzübergänge geöffnet

Kärnten
15.05.2020 09:52

Die slowenischen Grenzen sind mit sofortiger Wirkung wieder geöffnet. Damit dürfen auch Österreicher wieder ohne Quarantänepflicht in das Nachbarland einreisen. Auch ein Sommerurlaub an der kroatischen Adria wird somit möglich. Ausgeschlossen davon sind Personen mit Corona-Symptomen. Die Einreise aus Slowenien nach Österreich bleibt jedoch weiter beschränkt - nach dem Grenzübertritt braucht man nach wie vor den Nachweis eines aktuellen Corona-Tests oder man muss sich in Selbstisolation begeben.

Slowenien hat mit Freitag seine durch das Coronavirus eingeführten Einreisebeschränkungen für EU-Bürger aufgehoben. Damit können künftig auch Österreicher wieder ohne Auflagen ins Land einreisen. Geöffnet werden sämtliche Grenzen zu den Nachbarländern, auch zu Italien, Ungarn und Kroatien. Damit steht auch einem Sommerurlaub an der kroatischen Adria praktisch nichts mehr im Wege.

Infoblatt statt Heimquarantäne
Bisher galt in Slowenien für alle Einreisenden aus EU-Staaten eine siebentägige Pflicht zur Heimquarantäne. Künftig bekommen sie nur ein Infoblatt mit Corona-Schutzmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist, dass man sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten hat. Wer bei der Einreise angibt, Corona-Symptome zu haben, dem wird die Einreise weiterhin verwehrt. Drittstaatsangehörige dürfen ins Land, doch gilt eine 14-tägige Heimquarantäne-Pflicht.

Weitere Lockerungen
In Österreich gelten noch bis Ende Mai Einreisebeschränkungen aus den Nachbarländern. Sie sehen Heimquarantäne bei der Einreise vor. Seit Freitag sind jedoch Lockerungen an den Grenzen zu Deutschland in Kraft, wo lediglich Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Ab 15. Juni sollen die Beschränkungen zu Deutschland und der Schweiz komplett aufgehoben werden. Österreich hatte ähnliche Schritte mit allen weiteren Nachbarländern außer Italien in Aussicht gestellt.

Österreich hält an Bestimmungen fest
Slowenien und Österreich gehen bei der Lockerung des bilateralen Grenzregimes offenbar nicht abgestimmt vor. Wie ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag mitteilte, gelte noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Corona-Tests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation.

Wer also aktuell nach Slowenien reist, muss bei der Rückkehr ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als vier Tage ist, oder sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Ausnahmen gebe es nur für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für Versorgung von Tieren.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele