Straßenverkehrsordnung

Führerschein-Falle in Deutschland wird entschärft

Motor
14.05.2020 19:46

Es ist keine drei Wochen her, dass Deutschland eine böse Führerschein-Falle in ein Gesetz gegossen hat und damit einen Aufschrei unter Autofahrern, Automobilklubs und Juristen ausgelöst hat. Doch nun scheint es eine überraschende Wende zu geben: Verkehrsminister Scheuer will die Novelle der Straßenverkehrsordnung entschärfen.

(Bild: kmm)

Darum geht es: Ende April ist die überarbeitete Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die drastisch erhöhte Verkehrsstrafen beinhaltet und vor allem die Schwelle, bei der bei einer Geschwindigkeitsübertretung ein Fahrverbot droht, deutlich senkte. Bei einer Übertretung um 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ist der Lappen vier Wochen lang weg - und das bereits beim ersten Mal!

Der Automobilklub „Mobil in Deutschland“ bezeichnete den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Vernichtungsmaschine“, die Verschärfung sei unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Es gibt auch eine Petition mit dem Titel „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“, die mehr als 135.000 Unterstützer hat.

Verkehrsminister rudert zurück
Nun arbeitet man im Ministerium daran, die Daumenschrauben wieder etwas zu lockern. Die neue Regelung sei „unverhältnismäßig“, ist zu vernehmen, daher wolle man die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das „Gerechtigkeitsempfinden“ wiederherstellen. Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, hieß es. Voraussichtlich werden die Strafen leicht angehoben, dafür kommt eine Lockerung in Sachen Fahrverbot.

Die Verschärfungen sind übrigens nicht im Verkehrsministerium ersonnen worden, sondern sind klammheimlich auf Seite 30 der 49-seitigen Drucksache 591/19 des Bundesrates eingefügt worden, wo sie Scheuers Beamten wohl zu spät aufgefallen sind.

Schwerpunkt der neuen Straßenregeln ist eigentlich der bessere Schutz von Radfahrern, vor allem in den Städten. Unter anderem dürfen Autos nun nicht mehr auf Fahrrad-Schutzstreifen anhalten - bisher war nur das Parken dort verboten, Halten aber erlaubt. Fürs Überholen von Radfahrern ist seit dem 28. April ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss.

Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 55 statt 35 Euro. Den gleichen Betrag überweist, wer unberechtigt an einer Elektroauto-Ladestation parkt, bisher wurde das nicht geahndet.

Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben. Auf dem ganz normalen Park-Strafzettel stehen nun 25 Euro, also zehn mehr als bisher.

Teures Schnellfahren, gefährdeter Führerschein
Temposünden werden künftig sehr eng gesehen. Eine Überschreitung des Limits von bis zu 10 km/h innerorts wurde auf 30 Euro verdreifacht.

Wer innerorts mit 66 statt 50 km/h erwischt wird, zahlt 70 Euro und kassiert zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Noch fünf Stundenkilometer mehr und der Führerschein ist für einen Monat weg! Und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Das ist durchaus restriktiv, denn z.B. bei 81 statt 60 km/h auf dem Mittleren in Ring in München werden die wenigsten von rasen sprechen.

Bisher lag die Grenze für ein Fahrverbot bei 26 km/h, und das auch erst im Wiederholungsfall.

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(Bild: kmm)



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