Frage der Haftung

Ortschefs über Vorgaben zu Schulöffnung verärgert

Burgenland
15.05.2020 08:56

Persönlich haftbar sind Bürgermeister für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen an den Bildungsstätten. Die Wellen gehen hoch.

Der Schulbetrieb läuft - wie berichtet - wieder an. Um Schüler und Lehrkräfte zu schützen, sind spezielle Hygienemaßnahmen notwendig. Doch bei so manchem Bürgermeister sorgen die Vorgaben des Landes für Kopfschütteln, wie Manfred Kölly (LBL) aus Deutschkreutz bestätigt: „Ich habe fast 40 Seiten vom Land bekommen, in denen genau steht, was wie gereinigt und desinfiziert werden muss. Dieses Konvolut muss ich unterschreiben, dann bin ich dafür haftbar.“

Die Maßnahmen bedeuten zudem finanzielle und logistische Herausforderungen: „Wo soll ein kleiner Land-Bürgermeister auf die Schnelle Desinfektionsmittel in großen Mengen herbekommen? Land oder Bund müssten das zur Verfügung stellen.“

Kronen Zeitung

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