Koordiniertes Vorgehen

Corona-Apps sollen miteinander kompatibel sein

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14.05.2020 08:14

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein koordiniertes Vorgehen bei der Entwicklung von Handy-Apps zur Kontaktverfolgung bei Corona-Infektionen verständigt. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, soll erreicht werden, dass die verschiedenen nationalen Apps miteinander kompatibel sind. Ziel ist es demnach, dass „Bürger vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus gewarnt werden können, auch wenn sie innerhalb der EU reisen“.

Die Idee sogenannter Tracing-Apps ist es, Kontaktpersonen im Nachhinein zu ermitteln, um Infektionsketten nachzuverfolgen. Wer positiv auf den Erreger getestet wurde, kann das in der App angeben. Diese soll dann Menschen informieren, die sich in einem bestimmten Zeitraum in der Nähe des Infizierten aufgehalten haben. Viele Länder arbeiten an der Entwicklung solcher Anwendungen, einige sind bereits in Gebrauch wie etwa in Österreich die „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes.

Keine europaweit einheitliche App
Eine europaweit einheitliche App soll es nicht geben, Brüssel pocht aber auf enge Absprachen. Unter Leitung der Kommission einigten sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nun auf gemeinsame Richtlinien für die App-Entwickler. „Benutzer sollten sich auf eine einzige App verlassen können, unabhängig davon, in welcher Region oder in welchem Mitgliedstaat sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden“, heißt es darin.

Technisch kompliziert
Technisch ist diese „Interoperabilität“ der verschiedenen Apps allerdings kompliziert, insbesondere weil die Mitgliedstaaten auf verschiedene Ansätze bei der Speicherung der persönlichen Daten setzen. Frankreich favorisiert eine zentrale Speicherung auf einem Server. Deutschland entschied sich letztlich für einen dezentralen Ansatz, bei dem die Daten nur auf den Mobilgeräten gespeichert werden. In Österreich werden die Daten der „Stopp Corona“-App dezentral gespeichert, aber noch zentral kommuniziert.

Kommission für Freiwilligkeit
Die Kommission vermied es bisher, explizit eine zentrale oder dezentrale Speicherung zu empfehlen. Um den europäischen Datenschutzregeln zu entsprechen, sollte die Verwendung der Apps Brüssel zufolge aber in jedem Fall freiwillig und zeitlich begrenzt sein, persönliche Daten sollten anonymisiert und geschützt werden. Auch rät die Kommission von der Verwendung von Standortdaten ab.

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