Freund lag im Sterben

Schläuche gezogen: Mordprozess wird wiederholt

Wien
13.05.2020 15:33

Zu drei Jahren teilbedingter Haft war eine 53-jährige Wienerin im Oktober des Vorjahres verurteilt worden, nachdem sie bei ihrem im Sterben liegenden Lebensgefährten im Wiener AKH die lebenserhaltenden Geräte selbst entfernt hatte. Der Prozess gegen die Frau wird nun wiederholt. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil aufgehoben.

Der 70-Jährige - von einem schweren Herzleiden, einer Herzoperation, COPD und zwei Nierentransplantationen gezeichnet - habe seiner Partnerin das Versprechen abgenommen, ihn von seinem Leiden zu erlösen, sollte es mit ihm zu Ende gehen. Als er im AKH von der Dialyse auf die Intensivstation verlegt wurde und die Frau angerufen wurde, um sich von dem Todgeweihten verabschieden zu können, habe sie „das Versprechen erfüllt. Sie weiß, dass sie eine Wahnsinnstat begangen hat“, hatte ihr Verteidiger Daniel Gahleithner beim Prozess im Oktober erklärt. Als gläubige Katholikin habe die 53-Jährige „wirklich sehr schwer mit sich gerungen“.

Staatsanwalt: „Im Rausch, im Alkoholsuff Unfug getrieben“
Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert war. Die 53-Jährige hatte sich kurz vor dem letzten Besuch am Spitalsbett eine Wodkaflasche besorgt und daraus getrunken. Sie habe „im Rausch, im Alkoholsuff Unfug getrieben“, so der Staatsanwalt, und „einen absurden Mord“ begangen. Ein derartiges Verhalten sei nicht zu tolerieren: „Dann können S‘ auf jeder Intensivstation in Österreich einen WEGA-Beamten hinstellen. Und zu einer Erbtante zwei.“

Die Geschworenen hatten beim Prozess nach überraschend kurzer Beratungszeit die Hauptfrage nach Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Der Version der Angeklagten, die sich mit Tötung auf Verlangen verantwortet hatte, schenkten sie mehrheitlich keinen Glauben. Sie wurde zu drei Jahren Haft, davon zwölf Monate unbedingt, verurteilt. An sich sieht das Gesetz für Mord eine Mindeststrafe von zehn Jahren vor. Gegen den Schuldspruch legte die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Auch über Totschlag hätte beraten werden müssen
Ihrem Rechtsmittel gab kürzlich ein fünfköpfiger OGH-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) in nicht öffentlicher Sitzung statt. Das Höchstgericht bemängelte, die Geschworenen hätten sich nicht mit der Frage nach Totschlag (§ 76 StGB) befasst. Obwohl sich die Angeklagte während der Verhandlung nicht explizit in diese Richtung geäußert hatte - Totschlag erfordert das Vorliegen einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung -, war für den OGH der den Geschworenen vorgelegte Fragenkatalog unvollständig. Auf Basis von in der Hauptverhandlung vorgekommenen Verfahrensergebnissen wäre eine zusätzliche Eventualfrage nach Totschlag indiziert gewesen, befand das Höchstgericht.

Gutachten: Patient wäre auch ohne Zutun der 53-Jährigen gestorben
Einem intensivmedizinischen Gutachten zufolge war der Patient zum Zeitpunkt, als die Schläuche gezogen wurden, längst nicht mehr bei Bewusstsein. Demnach war der Sterbeprozess bereits im Gange, der Mann wäre laut Sachverständigem auch ohne Zutun der 53-Jährigen gestorben. Der Patient war im AKH nur noch mit Schlaf- und Schmerzmitteln versorgt worden, um Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich von ihm verabschieden zu können.

Termin für den zweiten Rechtsgang, der mit neuen Berufs- und Laienrichtern durchgeführt werden muss, gibt es noch keinen. Die Verhandlung am Landesgericht dürfte frühestens im Hochsommer stattfinden.

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