Beschwerde eingereicht

Max Schrems knöpft sich nach Facebook Google vor

Web
13.05.2020 16:05

Erst Facebook, jetzt Google: Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat am Mittwoch über seine Datenschutzorganisation noyb („none of your business“) eine formelle Beschwerde gegen den Internetriesen eingereicht. Der Vorwurf: Google soll Nutzer seines mobilen Betriebssystems Android mittels einer sogenannten Android Advertising ID ohne rechtliche Grundlage tracken, also verfolgen - und damit gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU verstoßen.

Jedes Mal, wenn man ein neues Android-Handy kaufe und zum ersten Mal einschalte, platziere Google eine Tracking-ID auf dem Telefon, erklärt Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu. Sie funktioniere wie ein „digitales Nummernschild“ und ermögliche Google und zahllosen Drittanbietern die Überwachung der User. Die Nutzer hätten keine wirkliche Kontrolle, es gebe keine Möglichkeit, die ID endgültig zu löschen. 

Nach der Datenschutzgrundverordnung müssen die Nutzer dem Tracking zustimmen. Google sammelt laut noyb aber keine gültige „Opt-in“-Zustimmung, bevor die Tracking-ID erstellt wird, sondern generiert diese IDs offenbar ohne die explizite Zustimmung der Nutzer. Löschen lasse sich die Tracking-ID unter Android nicht, es werde lediglich eine neue ID generiert, die die bestehende Tracking-ID ersetzt.

Google droht Milliardenstrafe
Die formelle Rechtsbeschwerde wurde laut noyb bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht und basiert unter anderem auf dem Bericht „Out of control“ des norwegischen Verbraucherrates. Dieser hatte Anfang des Jahres aufgezeigt, wie Marketing-Unternehmen über Smartphone-Apps massiv personenbezogene Daten sammeln und an andere Firmen weitergeben. Nutzer seien sich dieser „Sammelwut“ oft nicht bewusst und stünden ihr hilflos gegenüber, kritisierten die Verbraucherschützer die „völlig außer Kontrolle geratenen“ Geschäftspraktiken sogenannter Ad-Tech-Firmen.

Sollte Google mit seiner Tracking-ID gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, droht dem Internetriesen eine Geldstrafe in Höhe von vier Prozent des weltweiten Umsatzes - was bei Google laut noyb bis zu fünf Milliarden Euro ausmacht.

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