Hilfe für Gastronomen

Gastgärten in Innsbruck: Mehr Fläche, keine Miete

Tirol
07.05.2020 16:39

Die Stadt Innsbruck will den heimischen Gastronomen unter die Arme greifen: Weil die Kapazitäten der Gastgärten aufgrund der Covid-19-Bestimmungen nicht mehr voll ausgeschöpft werden können, sollen kostenlose Flächenerweiterungen gestattet werden. Auch die Miete soll gänzlich entfallen. Die entsprechenden Anträge werden vom Stadtsenat in der kommenden Sitzung behandelt. 

Ab 15. Mai dürfen die Gastronomen bekanntlich wieder öffnen - unter strengen Auflagen. „Durch die Abstandsregelungen sowie die Bestimmung, dass maximal vier Erwachsene und ihre Kinder an einem Tisch Platz nehmen dürfen, können in den Gastgärten nicht mehr die vollständigen Kapazitäten genutzt werden“, erklärt Bürgermeister Georg Willi und ergänzt: „Wir wollen alle Gastronomen unterstützen, indem wir eine kostenlose Flächenerweiterung gestatten.“ 

Keine Gastgarten-Miete 2020
Die bisher bewilligte Zahl an Plätzen dürfe aber natürlich auch mit der Erweiterung nicht überschritten werden. Dennoch - die Maßnahme soll die Betriebe erleichtern und ihnen „emotionalen Aufwind geben“, wie die für Wirtschaft zuständige Stadträtin, Christine Oppitz-Plörer, sagt. „Zudem werden wir auf die Entgelte gemäß der geltenden Gastgarten-Richtlinie für die Saison 2020 verzichten, damit die lokalen Betreiber zumindest in dieser Hinsicht entlastet werden“, betont die Stadträtin.

Beschluss soll verlängert werden
Den Verzicht auf die Entgelte bis 30. Juni beschloss der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 08. April. „Diesen Beschluss wollen wir nun verlängern, nachdem damals die Rahmenbedingungen für den Betrieb aufgrund Covid 19 nicht bekannt waren“, erläutert Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber.

Gastronomen können Anträge stellen
„Die Innsbrucker Gastronomen werden mit einem Schreiben der Stadt Innsbruck über die unterstützenden Maßnahmen informiert“, heißt es in der Aussendung weiter. Interessierte können dann die gewünschte Erweiterungsfläche mit einem schriftlichen Antrag beim Referat Gewerbe und Betriebsanlagen beantragen.

Bei Gastgärten in Kurzparkzonen wird maximal ein weiterer Parkplatz zur Verfügung gestellt. In den Laubengängen der Altstadt darf kein Mobiliar aufgestellt werden und die Ladezonen in der Maria-Theresien-Straße, am Burggraben, Adolf-Pichler-Platz, Marktplatz sowie der Altstadt müssen bis 10.30 Uhr wie bisher gewährleistet bleiben.

Der Antrag wird vom Stadtsenat in seiner kommenden Sitzung am 13. Mai behandelt.

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