Kindergeld ins Ausland

Aschbacher weist Kritik an Wartezeiten zurück

Politik
07.05.2020 08:11

Nach scharfer Kritik von der Volksanwaltschaft an teilweise langen Wartezeiten bei Überweisungen von Kinderbetreuungsgeld ins Ausland hat Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ihr Ressort verteidigt. Dass Eltern in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf das zustehende Geld warten müssen, sei kein Missstand der österreichischen Verwaltung. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage erklärte Aschbacher, die Fehler und Gründe dafür seien im Ausland zu suchen.

Im Winter waren 40 Fälle von Eltern bekannt geworden, die ungebührlich lange auf die Auszahlung warten mussten. In einem Bericht der Volksanwaltschaft war unter anderem von „seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium“, „Ignorieren von Gerichtsurteilen“ und „Verzögerungstaktiken aller Art“ die Rede. „Das Familienministerium ignoriert nicht nur EU-Recht, sondern hat auch das Recht der Volksanwaltschaft auf Akteneinsicht lange ignoriert“, echauffierte sich Volksanwalt Bernhard Achitz damals.

Problem betrifft Familien in Österreich und im Ausland
Das Problem betrifft einerseits in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt oder arbeitet, andererseits in einem EU-Land lebende Familien, in denen ein Elternteil in Österreich arbeitet. 2020 waren unter den knapp 5000 bisher gestellten Anträgen etwas über 100 mit Auslandsbezug dabei, teilte das Familienministerium mit.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei 211 Tagen
Die Feststellung der Zuständigkeit, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie Datenermittlung und -austausch über Grenzen hinweg machen die Administration des Kindergelds, die in Österreich von den Krankenkassen übernommen wird, in diesen Fällen grundsätzlich nicht leicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei einem Auslandsbezug liegt laut einer Rechnungshofprüfung, auf die das Ressort verwies, bei 211 Tagen.

„Verzögerungen primär wegen ausländischer Behörden“
Aschbacher stellte nun in der Beantwortung der Anfrage von NEOS-Abgeordneten klar, dass 35 der von der Volksanwaltschaft angeführten Fälle „zum Großteil seit Langem“ erledigt seien. Zudem verwies sie darauf, dass die Wartezeiten „primär auf Bearbeitungsverzögerungen der ausländischen Behörden zurückzuführen sind“.

Das kann laut Aschbacher zwei Gründe haben: Entweder kommen „Eltern ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren“ nicht nach oder die jeweils betroffenen Staaten verstoßen gegen EU-Recht. Zweiteres wäre etwa der Fall, wenn die ausländischen Behörden Anträge von Eltern trotz geklärter Zuständigkeit und Erfüllung aller Voraussetzungen ablehnen. Die wenigen offenen Fälle seien wiederum noch unerledigt, weil es „meist nicht zum europarechtlich vorgeschriebenen behördlichen Datenaustausch“ gekommen sei.

Suche nach gemeinsamen Lösungen
Aschbacher hielt fest: „Der leider zum Teil europarechtswidrige Vollzug anderer Mitgliedstaaten kann jedoch nicht dazu führen, dass Österreich die Zahlungsverpflichtungen anderer Mitgliedstaaten unzulässigerweise übernimmt.“ Jene Staaten, mit denen die meisten Probleme festgestellt wurden, „wurden nun nochmals konkret von meinem Ressort angeschrieben. Sollte es zu keinen Verbesserungen kommen, wird Österreich die Verwaltungskommission anrufen, um die Probleme vorzubringen und gemeinsame Lösungen zu finden.“

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