Nicht zurechnungsfähig

Doppelter Mordversuch: Einweisung für Täterin (49)

Vorarlberg
06.05.2020 17:43

Eine 49-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen zweier Mordversuche bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Sie versuchte nach Ansicht der Geschworenen gleich zweimal, einen 80-Jährigen zu töten, der sie als Kind vier Jahre lang schwer missbraucht haben soll. Bei den Taten war sie nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau war im Juli 2019 mit zwei Messern bewaffnet zum Haus des heute 81-Jährigen gefahren, nachdem sie dessen Stimme jeden Morgen in ihrem Kopf gehört habe. Als auf ihr Klingeln niemand öffnete, ging sie wieder weg. Dasselbe Szenario wiederholte sich am nächsten Tag. Einige Tage später erzählte die Frau ihrem Psychiater von den zwei Besuchen und räumte ein, dass sie den Mann habe töten wollen. Daraufhin wurde die Untersuchungshaft verhängt.

Als Kind missbraucht?
Der 81-jährige Mann war früher ein Arbeitskollege des Vaters der Frau und soll sie, als sie zwischen sieben und elf Jahre alt war, sexuell schwer missbraucht und wiederholt brutal vergewaltigt haben. Das Mädchen vertraute sich damals niemandem an. Erst 1996 begab sie sich in Therapie, wo ihre Borderline-Störung behandelt wurde. Als sie im Jahr 2000 ihre Medikamente absetzte und die Therapie abbrach, lauerte sie dem heute 81-Jährigen bereits einmal auf. Sie wurde damals jedoch von der Polizei festgenommen, ein Angriff wurde verhindert.

Nicht zurechnungsfähig
Zur Frage, ob die Angeklagte freiwillig von den zwei Mordversuchen absah, stimmten die Laienrichter im Schwurgerichtsprozess mit zweimal Ja und sechsmal Nein. Die Laien waren sich einig, dass die Patientin bei der Tat, so wie das auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte, nicht zurechnungsfähig war. Somit wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, allerdings bedingt. Die Einweisung erfolgt demnach nur, wenn die Patientin die gerichtlichen Auflagen wie regelmäßige Kontrollen und Einnahme von Medikamenten nicht einhält. Werden die Auflagen befolgt, kann die 49-Jährige in Freiheit ambulant betreut werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
1° / 4°
Schneeregen
2° / 5°
Schneeregen
4° / 7°
starker Regen
3° / 7°
Regen



Kostenlose Spiele