Korruptionsverdacht
Nach dem Prozess gegen den oststeirischen Arzt Eduard L. im Juli 2019 wegen des Quälens seiner Kinder ist das Urteil - vier Monate auf Bewährung und 1920 Euro Geldstrafe - nach wie vor nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Strafhöhe berufen. Der Schuldspruch selbst dürfte aber halten.
Der Angeklagte hat bereits auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet und ist mit dem Urteil einverstanden.
Der Prozess, der im vergangenen Sommer bereits zum zweiten Mal stattfand, hatte für großes Interesse gesorgt. In der ersten Verhandlung war er freigesprochen worden, dann wurde er zu einer unbedingten Geld- und einer bedingten Hafststrafe verurteilt.
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