Wegen Verordnungen

„Verfassungswidrig!“ Der LASK legt Beschwerde ein

Fußball National
06.05.2020 13:49

Der LASK hat wegen der Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum Kleingruppentraining der Fußball-Bundesligisten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt. Das erklärte Klub-Vize Johannes Lehner am Mittwoch.

Laut Lehner wurden Beschwerden gegen zwei Verordnungen deponiert - gegen jene von Mitte April, die mit 1. Mai auslief, und gegen die seither gültige. In diesen Erlässen ist vorgesehen, dass die zwölf Oberhaus-Klubs und Cupfinalist Austria Lustenau derzeit nur in Gruppen mit maximal sechs Personen in Zwei-Meter-Abständen trainieren dürfen. „Wir sind der Meinung, dass die Verordnungen verfassungswidrig sind, weil sie in verschiedene Rechte eingreifen, zum Beispiel in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit“, sagte Lehner.

Für den Fußball bestehe eine klare Benachteiligung im Vergleich zu anderen Bereichen. „In der zweiten Verordnung ist allen die Ausübung von Outdoor-Sport erlaubt, die Kleingruppenbeschränkung gibt es nur noch im Fußball. Das ist völlig unverständlich, das Training findet im Freien statt. Wir sind nicht im Großraumbüro, und selbst im Großraumbüro gibt es nur einen Mindestabstand von einem Meter“, meinte Lehner.

Der LASK nahm am 20. April das Training auf, seither werden sämtliche Spieler und Betreuer alle ein bis zwei Tage PCR-Tests unterzogen. „Wenn ich weiß, dass jemand nicht infiziert ist, gibt es vor dem Gesetz keinen Grund, ihm seine Berufsausübung zu untersagen“, erklärte Lehner und fragte: „Wenn man mit diesen Kontrollen nicht sicherstellen kann, dass es keine Gefahr einer Ansteckung gibt, wie soll ich dann wieder Fußball spielen können?“

„Der Fußball ist ein Wirtschaftszweig, da hängen Arbeitsplätze dran“
Man wolle keine Bevorzugung des Fußballs, beteuerte der 37-jährige Rechtsanwalt, der beim Liga-Tabellenführer für rechtliche Agenden zuständig ist. „Aber wir wollen auch nicht, dass er benachteiligt wird. Der Fußball ist ein Wirtschaftszweig, da hängen Arbeitsplätze dran“, betonte Lehner, der in diesem Zusammenhang auch auf die Benachteiligung anderer Mannschaftssportarten inklusive des Nachwuchssports verwies. „Wir nehmen hier gerne eine Eisbrecher-Funktion für die Jugend und andere Teamsportarten wahr.“

Nach den Angaben von Lehner wurde die Beschwerde gegen die erste Verordnung bereits dem zuständigen Minister Rudolf Anschober (Grüne) übermittelt, der nun sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Diesen Verlauf wird auch die zweite Beschwerde nehmen.

Ein symbolischer Akt
Bei der Vorgehensweise des LASK handelt es sich vor allem um einen symbolischen Akt, meinte Lehner. „Auch wenn sich erst in zwei oder drei Monaten herausstellen sollte, dass die Verordnungen verfassungswidrig waren, soll schon jetzt eine Diskussion angeregt werden, ob die Beschränkungen, die dem Fußball auferlegt werden, angemessen und verfassungsmäßig korrekt sind.“

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(Bild: KMM)



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