"Wollte Respekt"

18-Jähriger wegen bewaffneten Raubes verurteilt

Kärnten
12.08.2010 11:45
Wegen bewaffneten Raubes hat sich am Donnerstag ein 18-jähriger Klagenfurter vor einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht verantworten müssen. Der Bursche hatte im Dezember 2008 in Klagenfurt eine Trafik überfallen und dabei 650 Euro erbeutet. Er erhielt 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt und Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lehrling war zum Zeitpunkt des Überfalls 16 Jahre alt. An Geld mangelte es dem Jugendlichen nicht, hatte er doch nach dem Tod seines Vaters 150.000 Euro geerbt. "Ich wurde von meinen Freunden gehänselt und wollte mir einfach Respekt verschaffen", so der Bursche zu Richter Michael Schofnegger.

Er schnappte sich seine Softair-Pistole und betrat mit einer Sturmhaube maskiert eine Trafik im Klagenfurter Stadtteil Welzenegg. Es war schon gegen Abend, eine Angestellte räumte Plakate hinein, als der Lehrling plötzlich mit der Waffe vor ihr und der Besitzerin der Trafik stand.

Beute bei Polizeikontrolle nicht entdeckt
"Alle Scheine her, alle" befahl der Bursche und ließ sich das Geld in seinen Rucksack stecken. "Und bitte eine Stange Zigaretten, hab ich noch gesagt", erklärte er vor Gericht. Die Trafikantin betätigte daraufhin den Alarmknopf, der Räuber flüchtete in ein nahe gelegenes Wäldchen, Waffe und Maske entsorgte er im Glanfluss. Kurz nach dem Überfall wurde er sogar von einer Polizeistreife kontrolliert, die Beute entdeckten die Beamten jedoch nicht.

Erwischt wurde der Jugendliche erst dieses Jahr im Mai, als die Polizei wegen vermuteter Suizidgefahr in seine Wohnung kam. "Ich wollte mich ja eh stellen, aber erst nach meiner Lehrabschlussprüfung im September", beteuerte er.

Haftaufschub für Lehrabschlussprüfung
Als mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit des Burschen und sein Geständnis. Schofnegger ordnete Bewährungshilfe und die Fortsetzung einer Therapie bei einem Psychiater an. Außerdem gewährte er dem Lehrling Haftaufschub, damit er seine Lehrabschlussprüfung absolvieren kann. Der 18-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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