Matschiner-Prozess

Kohl belastet seinen Ex-Manager vor Gericht schwer

Wien
12.08.2010 22:35
Der des Dopings überführte Ex-Radprofi Bernhard Kohl hat am Donnerstagnachmittag im Prozess gegen Stefan Matschiner in einer mehrstündigen Zeugenbefragung seinen ehemaligen Manager schwer belastet. Kohl behauptete, Matschiner habe am 24. September 2008, und damit noch mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes, das somit ausdrücklich verbotene Blutdoping vorgenommen.

Und zwar in einer eigens dafür angemieteten Kleinwohnung in Linz, an ihm selbst und zwei weiteren Radprofis, nämlich am Dänen Michael Rasmussen und am Italiener Pietro Caucchioli, so Kohl, der weiters erklärte, er habe Matschiner im Zeitraum 2005 bis 2008 verbotene Dopingpräparate im Wert von 50.000 bis 70.000 Euro abgekauft.

Matschiner hat zuvor behauptet, Kohl lediglich Mittel im Wert von 6.000 Euro überlassen zu haben (siehe Bericht in der Infobox). Als er 2005 einen Profivertrag im T-Mobile-Team bekam, "habe ich gewusst, dass ich das Doping auf professionelle Beine stellen muss, wenn ich in die oberste Liga will", sagte Kohl im Zeugenstand.

Gleich bei erstem Treffen Dopingplan erhalten

Mehrere Sportlerkollegen hätten ihm Matschiner empfohlen: "Er hat einfach Ahnung gehabt, welche Medikamente man nimmt, wann und wie viel." Bereits beim ersten Treffen habe ihm dieser "den ersten Dopingplan mit EPO und Wachstumshormonen geschrieben" und ihm in einem Plastiksackerl die entsprechenden Präparate übergeben.

Über mögliche Nebenwirkungen sei nicht viel geredet worden: "Als Sportler schiebt man das in den Hintergrund. Man verdrängt." Er habe Matschiner später einen weiteren Abnehmer, nämlich den Schweizer Radprofi Markus Zberg, vermittelt, der im Frühjahr 2008 24.000 Dosen Dynepo bezogen haben soll. Matschiner habe ihn ausdrücklich davor gewarnt, das EPO-Derivat CERA zu konsumieren. Das habe er sich daher vom Triathleten Hannes Hempel besorgt, "weil er (Matschiner, Anm.) es in dem Moment nicht auftreiben hat können". Just die Einnahme dieses Mittels konnte Kohl im Oktober 2008 bei Nachkontrollen von Tour-de-France-Dopingproben nachgewiesen werden.

Kohl: "Ich habe ihn sehr lange gedeckt"

"Ich kann Matschiner deswegen keinen Vorwurf machen. Ich hätte daher keinen Grund, ihn falsch zu belasten. Ich habe ihn als Freund kennengelernt. Ich habe ihn sehr lange gedeckt. Aber ich bin dann an der Kreuzung gestanden, wie geht es weiter mit meinem Leben, und die Lügen, das Doppelleben wollte ich nicht mehr", gab Kohl zu Protokoll.

Ende 2005 habe er von offensichtlich groß angelegtem Eigenblutdoping in den Räumlichkeiten der Wiener Firma Humanplasma erfahren, kam Kohl dann auf das Thema Blutdoping zu sprechen. Er habe seinem Manager mitgeteilt, "dass es da etwas gibt, das ich auch will". Dieser habe ihm umgehend bei Humanplasma drei Termine zur Blutbehandlung vermittelt.

Humanplasma vernichtete 2006 alle Blutbeutel

Unmittelbar nach dem Olympia-Skandal von 2006, als zahlreiche österreichische Sportler in den Verdacht des Blutdopings gerieten, habe man bei Humanplasma "alle Blutbeutel vernichtet", erklärte Kohl. Matschiner habe in weiterer Folge die Idee gehabt, sich selbst die nötigen Maschinen anzuschaffen, um im kleinen Kreis die Hämoglobin-Konzentration im Blut seiner Schützlinge künstlich erhöhen zu können.

Um 60.000 Euro sei von ihm, Rasmussen und dem Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann eine Zentrifuge angeschafft worden, behauptete Kohl im Widerspruch zu Matschiner, der zuvor versichert hatte, Hoffmann und Rasmussen hätten damit nichts zu tun gehabt und wären auch von ihm nie behandelt worden. Außerdem hatte Matschiner deponiert, vom 22. bis 25. September 2008 in Belgrad gewesen zu sein. Die von Kohl behauptete Blutdoping-Vornahme hätte damit auch rein theoretisch gar nicht stattfinden können.

Verhandlung auf 11. Oktober vertagt

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme von Hoffmann, Rasmussen, Zberg und Caucchioli, den Matschiner gar nicht persönlich kennen will, auf den 11. Oktober vertagt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

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