„Normaler Betrieb“

Kindergartenkinder brauchen keine Schutzmasken

Steiermark
05.05.2020 17:47

In den steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen werden in den kommenden Wochen wieder die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelockert. Bis Mitte Mai soll in allen Einrichtungen „ein möglichst normaler Betrieb wiederhergestellt“ sein, sagte Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) am Dienstag. Eine Schutzmaske brauchen die Kleinen jedenfalls nicht.

„Mit dem Wiederhochfahren des täglichen Lebens werden nun auch die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wieder verstärkt nachgefragt. Der Stufenplan, der mit Trägern abgestimmt worden ist, ermöglicht nun eine schrittweise Rückkehr zum Alltag“, so Bogner-Strauß weiter. Dennoch ergehe seitens des Landes die Bitte an Eltern, „zu prüfen, ob eine Möglichkeit der Betreuung zuhause weiterhin gegeben ist“.

Ab sofort werde die Bedarfsgruppe für die Betreuung erweitert, mit Blick auf Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr, jene im vorletzten Jahr mit Sprachförderbedarf, Einzelkinder und solche mit wenig sozialen Kontaktmöglichkeiten. Die Betreuungsdauer orientiere sich am individuellen Bedarf der Eltern. Um einen geregelten Übergang gewährleisten zu können, sollte die Gruppengröße bis Mitte Mai etwa die Hälfte der Normalgruppengröße sein.

Elternbeiträge wieder zu bezahlen
Kinder gelten als entschuldigt und verlieren ihren Platz nicht, wenn sie von den Eltern nicht in die Einrichtung gebracht werden. Wird die Betreuung in den Einrichtungen nun wieder in Anspruch genommen, dann sind auch die Elternbeiträge wieder zu entrichten. Für all jene, die ihre Kinder weiter zu Hause betreuen, übernimmt das Land Steiermark noch bis zum 17. Mai die Elternbeiträge.

Kein Mund-Nasen-Schutz
Die Hygieneempfehlungen sehen vor, dass die Kinder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das Land Steiermark spricht auch keine diesbezügliche Verpflichtung für das Betreuungspersonal aus, stellt aber wiederverwendbare und waschbare Stoffmasken zur Verfügung. Diese können ab sofort bei den Bezirkshauptmannschaften abgeholt werden.

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