"Zu mildes Urteil"

Zimmermädchen vergewaltigt: Strafe für Gastwirt erhöht

Tirol
12.08.2010 10:06
Ein 63-jähriger Tiroler Wirt muss ins Gefängnis. Er hatte einem seiner Zimmermädchen (17) nachgestellt. In ihrem Zimmer hat sie der 63-Jährige im August 2009 laut Anklage vergewaltigt. In erster Instanz nur zu bedingter Haft plus Geldstrafe verurteilt, änderte ein OLG-Senat am Mittwoch dieses Urteil entscheidend ab.

Ein Jahr bedingte Haft plus 18.000 Euro Geldstrafe hatte des Erstgericht über den Wirt verhängt. Dafür, dass dieser seine Chef-Rolle ausnützte, sich ständig seinem neuen Zimmermädchen näherte und es letztlich in deren Zimmer vergewaltigte. Oberstaatsanwältin Andrea Klammer sagte dazu bei der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG): "Ich bin sprachlos angesichts dieses milden Urteils!"

Sie forderte eine unbedingte Haftstrafe, wenn auch die Vergewaltigung nicht mit äußerster Gewalt stattgefunden habe. "Zumal der Angeklagte nicht geständig war und zynisch versuchte, der Vergewaltigten die Schuld zuzuschieben", sagte die Oberstaatsanwältin.

Der Anwalt des abwesenden Wirtes plädierte seinerseits auf ein milderes Urteil: Die Geldstrafe sei für den Angeklagten, der sein Gasthaus habe verkaufen müssen und Steuern zurückzahlen müsse, zu hoch. Das rechtskräftige Urteil der Höchstrichter (Vorsitz: Ulrich Paumgartten): 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt.

"Ein teilbedingtes Urteil mit bedingter Haft plus Geldstrafe war hier fehl am Platz", sagte der Vorsitzende. Nur die Unbescholtenheit und das hohe Alter hätten den Wirt vor einer zur Gänze unbedingten Haftstrafe gerettet.

von Hans Licha, Tiroler Krone

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