Online-Ticketverkauf

Höchstgericht zwingt viagogo zu mehr Transparenz

Digital
05.05.2020 11:48

Das Schweizer Online-Ticketverkaufs-Portal viagogo muss seine User besser informieren: So muss die Identität der Verkäufer offengelegt und explizit ausgewiesen werden, wenn es sich um ein personalisiertes Ticket handelt. Das ist nun höchstgerichtlich entschieden. Bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich, die das Verfahren angestrengt hat, sieht man damit „ein echtes Problem“ aus der Welt geschafft.

Petra Riffert, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Freizeit- und Sportbetriebe, und Andrea Müller-Schröder, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, sehen „für die Kartenbüros wieder ein Stück mehr fairen Wettbewerb hergestellt“.

Denn gerade bei - nicht als solchen ausgewiesenen - personalisierten Tickets sei es immer wieder vorgekommen, dass den Käufern der Zutritt zu Veranstaltungen verwehrt worden sei. Dass der Originalticketpreis, die Höhe der Bearbeitungsgebühr und Identität des Verkäufers offengelegt werden müssen, mache auch die Konsumenten „eindeutig zu Gewinnern dieses Urteils“.

Überhöhte Preise für Kabarettabende
Anlass des langwierigen Rechtsstreits waren zu überhöhten Preisen auf viagogo verkaufte Karten für Auftritte der Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot, die von der Marchtrenker Agentur Stage veranstaltet wurden.

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich ging über den Wettbewerbsschutzverband WSV gegen viagogo gerichtlich vor. Die von Rechtsanwalt Johannes Hintermayr betreute Causa ging bis vor den Obersten Gerichtshof, der Ende März ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Mit dem Begehren, dass viagogo in Österreich nicht mehr als Kartenbüro auftreten darf, ist man zwar nicht durchgekommen, aber man hat die oben genannten Punkte erreicht.

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